Weiteres Urteil gegen GEZ-Gebühr für Computer
Vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagte ein Optiker gegen den Hessischen Rundfunk, da er die Zahlung von monatlich 5,76 Euro GEZ-Gebühr für einen geschäftlich genutzten Computer als ungerechtfertigt ansah. Mit dem Rechner sei es zwar theoretisch möglich, Rundfunkangebote zu nutzen, doch diese Möglichkeit nutzt der Optiker nicht.
Dieser Argumentation folgte auch das Gericht. Man sieht den Rundfunkempfang nur als untergeordnete Möglichkeit von Computern. Bereits nach einer einstündigen Verhandlung wurde das Urteil gesprochen, der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer tatsächlich zum Empfang genutzt wurde – dies gelang der Rundfunkanstalt allerdings nicht.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da der Hessische Rundfunk sicher in Berufung gehen wird und man vorm Verwaltungsgericht Kassel erneut debattieren wird. Dennoch häufen sich die Klagen dieser Art in letzter Zeit, im Dezember beendete das Landgericht Braunschweig ein Verfahren mit der gleichen Begründung, wie sie auch in Gießen angebracht wurde.