Google-Manager für YouTube-Inhalte verurteilt
Ein italienisches Gericht in Mailand hat drei Google-Manager wegen Verletzung der Privatsphäre in Abwesenheit zu je sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil ein auf YouTube eingestelltes Video nicht schnell genug entfernt wurde. Google nannte das Urteil in einer Stellungnahme eine ernste Bedrohung für das Web in Italien.
Bei den verurteilten Managern handelt es sich um Peter Fleischer, Globaler Datenschutzbeauftragter von Google, David Drummond, erster Vize-Präsident und Chefanwalt des Internetgiganten und den ausgeschiedenen Finanzchef George Reyes. Der oberste Produkt- und Marketingmanager Arvind Desikan, der nur wegen Diffamierung angeklagt war, wurde in diesem Punkt ebenso wie die drei anderen freigesprochen. Dabei war keiner der Verurteilten in irgendeiner Weise in die Geschehnisse involviert oder hatte Kenntnis von dem Video. Das Ende 2006 – kurz vor der Übernahme YouTubes durch Google – aufgenommene Video zeigt, wie vier Jugendliche auf einen autistischen Schüler in Turin einschlagen und ihn dabei als „Mongoloid“ verspotten. Die Anzeige gegen Google erfolgte durch Vivi Down, eine Interessengruppe für Leute mit Down-Syndrom, die in dem Video eine Diffarmierung Behinderter sieht.
Google Italien hat das Video zwar wie vorgeschrieben innerhalb von zwei Stunden nach der Meldung durch die Polizei von der Seite genommen, die Staatsanwaltschaft argumentierte jedoch, dass das Video bereits zuvor von Nutzern gemeldet worden sei, auf der Liste der unterhaltsamsten Videos der italienischen YouTube-Seite stand, 5.500 mal angesehen sowie 800 mal kommentiert wurde und daher früher hätte bemerkt werden müssen. Googles Chefanwalt Drummond, der auch selbst verurteilt wurde, sagte zu der Entscheidung des Gerichts, dass sowohl die Europäische Union als auch das italienische Recht anerkennen, dass Internet Service Provider die von ihnen gehosteten Inhalte nicht überwachen müssen und das Urteil daher einen gefährlichen Präzedenzfall darstelle. Google hat angekündigt gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
In den USA sind ISPs seit 1996 durch den Communications Decency Act in solchen Fällen geschützt. Die zuständige Staatsanwaltschaft begrüßt das Urteil hingegen und ist der Meinung, dass es nicht um Zensur, sondern um das Abwägen freier Meinungsäußerung gegen Persönlichkeitsrechte gehe. Die jugendlichen Übeltäter die den Jungen Traktierten und das Video hochluden konnten in der Zwischenzeit unter Mithilfe Googles ebenfalls identifiziert werden und wurden von einem Jugendgericht in Turin zu zehn Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt.