Auch Amazon im Visier des Bundeskartellamtes
Nachdem das Bundeskartellamt erst kürzlich eine Untersuchung gegen eBay, die klären sollte, ob das Online-Auktionshaus seine marktbeherrschende Stellung für den PayPal-Zwang missbrauche, ohne die Einleitung eines Verfahrens abschloss, steht nun auch Amazons Marketplace auf der Liste der Behörde.
Amazon änderte Ende März die hauseigenen AGB für Händler, die auf dem Amazon Marketplace ihre Produkte anbieten. Diese dürfen dort bald keine Produkte mehr zu Preisen anbieten, die über denen liegen, die sie auf anderen Plattformen ausweisen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Händler die Amazon-Gebühren, die er an das Online-Kaufhaus zahlen muss, auf den Kaufpreis anrechnet. Amazon gibt den Drittanbietern bis Anfang Mai Zeit, die neue Preisregelung zu beachten, andernfalls droht der Ausschluss vom Amazon Marketplace.
Kritiker wie der Jurist Johannes Richard sehen das Gebaren als „eindeutig kartellrechtswidrig“ an. Auch der Verein „Wettbewerbszentrale“ interessiere sich laut der Wirtschaftswoche für Amazons AGB-Änderungen. Mit der Einleitung von Untersuchungen durch das Bundeskartellamt ist nicht zwingend die Eröffnung eines Verfahrens verbunden, wie der Fall eBay zeigt: Das Online-Auktionshaus verpflichtete vor einigen Wochen private Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen, auch den PayPal-Service als Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Gegen eBay wurden keine weiteren Schritte eingeleitet. Amazon selbst bezieht zu den Vorwürfen nicht direkt Stellung. Man wolle den Kunden lediglich garantieren, auf dem Marketplace stets attraktive Preise ausgewiesen zu bekommen.