Google veröffentlicht Weltkarte der Löschanfragen
Google hat eine Übersicht über diejenigen Staaten erstellt, die in der zweiten Hälfte des letzten Jahres Anträge zur Inhaltslöschung oder zur Herausgabe von Nutzerdaten bei dem Suchmaschinengiganten gestellt haben. Deutschland befindet sich hierbei stets auf den vorderen Plätzen.
Die Übersichtskarte soll für mehr Transparenz sorgen und auflisten, welche Staaten eine relevante Zahl an Löschanfragen und Anträgen zur Auskunft über Nutzerdaten bei Google gestellt haben. Dabei werden sowohl Löschanfragen aufgeschlüsselt, die mit richterlichem Beschluss gestellt wurden, als auch solche ohne gerichtliche Verfügung. Die Zahlen geben dabei nur an, wie viele Anfragen gestellt wurden. Sie repräsentieren nicht den Umfang der Umsetzung durch Google.
Über den Betrachtungszeitraum vom 01. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2009 zeigt sich dabei, dass Deutschland auf Platz 2 der Staaten mit den meisten Löschanfragen steht. Insgesamt 188 Anträge dieser Art habe die Bundesrepublik im besagten Zeitraum des vergangenen Jahres gestellt. 94,1 Prozent dieser Anfragen sei Google nachgekommen. Nur etwa die Hälfte der Löschanfragen wurde dabei mit richterlicher Verfügung gestellt; speziell für YouTube ging den meisten Anträge allerdings kein Richterspruch voraus.
Bei Auskunftsanfragen über Nutzerdaten befindet sich Deutschland mit 458 Anträgen auf Platz 7 der weltweiten Statistik. Verglichen mit dem Spitzenreiter Brasilien mit über 3.663 Auskunftsanfragen oder den USA mit ebenfalls über 3.500 Anträgen wirkt die Bundesrepublik vergleichsweise zurückhaltend. Die Daten können hier aber nicht direkt verglichen werden, da pro Anfrage unterschiedlich viele Datensätze erfragt werden können. In Brasilien betreibt Google überdies das sehr beliebte soziales Netzwerk „Orkut“, für das überproportional viele Anfragen eingehen.
China taucht nicht in der Statistik auf, da sich Google jeweils an nationales Recht hält. Dieses sieht in China keine Veröffentlichung von Statistiken zu Löschvorgängen vor. Die Löschung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Antrag des Urhebers wird ebenso wenig aufgelistet wie Löschvorgänge, die Google selbständig vornimmt.