Kartellamt geht nicht gegen eBays PayPal-Pflicht vor
Nachdem das Bundeskartellamt im Februar eine Untersuchung gegen eBay einleitete, um die seit einigen Wochen bestehende PayPal-Pflicht für gewisse Verkäufergruppen zu überprüfen, steht nun das Ergebnis der Ermittlungen fest. Demnach wird die Behörde kein Verfahren gegen das Online-Auktionshaus eröffnen.
Das Auktionshaus eBay hat neben gewerblichen Verkäufern seit einiger Zeit auch private Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen dazu verpflichtet, die PayPal-Zahloption für den Abschluss der Transaktionen anzubieten. PayPal gehört dabei zur US-amerikanischen eBay Inc., weshalb zahlreiche Beschwerden beim Bundeskartellamt eingingen. Dieses leitete daraufhin eine Untersuchung ein, um zu klären, ob eBay die eigene Marktposition missbrauche, um den PayPal-Bezahlservice durchzusetzen. Ein Verfahren wird nach Abschluss der Untersuchungen nun nicht eröffnet.
Zur Begründung hieß es, dass vor allem zwei Gründe das Bundeskartellamt dazu bewogen hätten, von weiteren Schritten abzusehen. Zum einen wird bezweifelt, dass eBay eine marktbeherrschende Stellung inne habe. Dies könne nur dann bejaht werden, wenn es einen abgeschlossenen Markt für Online-Auktionen gäbe. Tatsächlich befinde sich eBay aber in Konkurrenz mit anderen Vertriebswegen, über die teilweise sogar dieselben Händler ihre Ware anböten. Des Weiteren konnte das Online-Auktionshaus das Bundeskartellamt davon überzeugen, dass die Interessen des Unternehmens die Schwere des Eingriffs übertreffen würden. So seien Käufer nicht zur Nutzung von PayPal verpflichtet. Vielmehr ging es eBay nur darum, dass Transaktionen möglichst störungsfrei abgewickelt werden können und neue Verkäufer einen zusätzlichen Vertrauensvorschub erhielten. Erhebungen aus anderen Ländern mit bereits länger existierendem PayPal-Zwang zeigten, dass die Zahl der Beschwerden nach der Einführung der PayPal-Verpflichtung zurück gingen.