Löschgesetz gegen Kinderpornografie auf dem Weg
Das Bundesjustizministerium soll nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung das „Gesetz zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte“ fertig gestellt haben. Das Löschgesetz soll das bisher rechtskräftige Sperrgesetz ablösen.
Das ursprüngliche „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ trat bereits im Februar in Kraft, nachdem Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift auf das Papier brachte. Dennoch wird es seitdem nicht angewendet, da sich die Regierungskoalition auf den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ geeinigt hat. Eine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen fehlte bisher jedoch.
Nun soll diese durch das Bundesjustizministerium in Form eines dedizierten Löschgesetzes geschaffen worden sein. Der entsprechende Gesetzesentwurf liege der Neuen Osnabrücker Zeitung vor und sähe etwa im Artikel 2 die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vor, sobald das Löschgesetz in Kraft tritt. Dies soll bereits ein Tag nach der Verkündung der Fall sein. Im ersten Artikel des neuen Gesetzes wird dem Bundeskriminalamt (BKA) die Kompetenz einer „Zentralstelle“ zugeteilt, die den Informationsaustausch zwischen Behörden von Bund, Ländern und anderen Staaten sowie mit der Internetwirtschaft weltweit verbessern soll. Das BKA erhält dafür Melde-, Kontroll- und Dokumentationspflichten und muss aufgespürte Kinderpornografie mit Fundstelle und Standort des Servers an die zuständigen Strafverfolger oder privaten Beschwerdestellen in aller Welt melden. Nach erfolgter Meldung ist das BKA dazu verpflichtet, den Löscherfolg in der ersten Woche täglich und darauffolgend wöchentlich zu überprüfen. Sollten die Inhalte nicht gelöscht worden sein, muss eine neue Meldung erfolgen. Darüber hinaus wird das BKA dazu verpflichtet, monatliche Statistiken über den Erfolg seiner Löschbemühungen anzufertigen. Weitere Befugnisse werden der Zentralstelle nicht zugesprochen.