Justizministerin kritisiert Datenschutz von Apple
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert von Apple Aufklärung bei den Angaben zur Erhebung von Nutzerdaten und mehr Transparenz im Umgang mit dem Datenschutz. In einem Interview mit dem Spiegel reagierte sie auf die stark kritisierte Datenschutzerklärung des Konzerns.
Gegenüber dem Nachrichtenmagazin sagte sie, der Konzern müsse „unverzüglich offenlegen“, welche Daten erfasst, wie lange sie gespeichert und wofür sie verwendet werden. So müsse „Nutzern von iPhones und anderen GPS-fähigen Geräten klar sein, welche Informationen über sie gesammelt werden“. Sie sieht nun Apple in der Bringschuld, um „die von Steve Jobs vielbeschworene Transparenz auch tatsächlich umzusetzen“ und hält es für „undenkbar“, falls der Konzern wirklich Persönlichkeits- oder sogar Bewegungsprofile anlegt.
Apple hatte Anfang der Woche die Datenschutzerklärung geändert und unter anderem folgende stark kritisierte Passage eingebaut:
Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit. Diese Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, durch die Sie nicht persönlich identifiziert werden.
Daraus lassen sich nun die Fragen ableiten, welche Daten von Apple genau erfasst werden, wie lange die gespeichert werden und was genau unter „anonymisierter Weise“ zu verstehen ist. Die Kritik wurde zudem beflügelt, weil Apple-Chef Steve Jobs bislang den Standpunkt „Lass die Nutzer genau wissen, was du mit ihren Daten tust“ vertreten hat. Unklar ist indes, ob Apple mit der neuen Datenschutzerklärung gegen deutsches Recht verstößt. Dieses sieht unter anderem vor, dass Nutzer bestimmten Nutzungsarten ausdrücklich zustimmen müssen. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) sieht das Vorgehen von Apple kritisch. Seiner Ansicht nach zeigen „die unklaren datenschutzrechtlichen Regeln der Anbieter“ erneut, dass „das Datenschutzrecht den Internettechnologien hinterherhinkt“.