Rundfunkgebühren zukünftig je Haushalt fällig
Die Reform des Rundfunkgebührenmodells scheint nach einigem Hin und Her beschlossene Sache: Statt nach vorhandenen Geräten zu fragen, soll ab 2013 jeder Haushalt per se für den Betrieb des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks bezahlen.
Bisher gilt, dass Rundfunkteilnehmer für ein Fernsehgerät 17,98 Euro monatlich entrichten müssen; für ein Radio sind es 5,76 Euro und auch für internetfähige Computer und Smartphones muss theoretisch gezahlt werden, auch wenn die Praxis in diesem Falle umkämpft ist und schwer umsetzbar erscheint.
Die schwere Umsetzbarkeit kann vor dem Hintergrund der teils mangelhaften Zahlungsmoral der Bundesbürger implizit als einer der Gründe für die Reform des Gebührenmodells verstanden werden, schließlich würde sie möglicherweise den in einem äußerst schlechten Ruf stehenden GEZ-Außendienst zu einem guten Teil erübrigen.
Offiziell führen die für das Modell verantwortlichen Ministerpräsidenten allerdings ein anderes, ebenfalls starkes Argument ins Feld. Demnach haben sich die technischen Möglichkeiten zum Empfang von Medien-Angeboten derart verändert, dass das gegenwärtige Erhebungsmodell nicht mehr haltbar und womöglich gar verfassungswidrig ist – das Hickhack zur PC-Gebühr ist hierfür das beste Beispiel.
Deswegen sollen die Gebühren ab 2013 nicht mehr in Abhängigkeit von Geräten, sondern pauschal per Haushalt erhoben werden. Die Höhe der Gebühren soll sich dabei in den derzeitigen Gefilden bewegen, eine genauere Berechnung steht aber noch aus.
Grundsätzlich könnte die Reform tatsächlich für eine einfachere Abwicklung sorgen, die für eine Vielzahl von Wohngemeinschaften vorteilhaft wäre – gesetzt den Fall, gegenwärtig wird gezahlt. So werden Wohngemeinschaften verschiedenster Art nicht mehr pro Kopf und je nach Gerät sondern gemeinsam und einmalig zur Kasse gebeten. Zudem erscheint wie erwähnt die Hoffnung berechtigt, dass damit der GEZ-Außendienst hinfällig wird.
Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten, schließlich hängt der Wegfall letztlich auch damit zusammen, ob sich wirklich niemand von der neuen Gebühr wird befreien lassen können.
Schlussendlich bedeutet die Reform aber auch für die Sender eine völlig neue Situation. Durch die Per-Se-Erhebung werden die Öffentlich-Rechtlichen in eine Reihe mit anderen öffentlichen Gütern wie Krankenhäusern, Schulen oder Universitäten gestellt, für die gilt: Der Bundesbürger zahlt, egal ob er möchte oder nicht.
Dieses neue Verhältnis macht die gegenwärtigen Fragen nach der Qualität der Programminhalte sowie nach der Legitimität der Ausweitung von Kompetenzen umso relevanter.
Das Thema Gebühren und Öffentlich-Rechtliche wird also auch in kommenden Jahren heiß diskutiert werden.