Verleger kritisieren erneut Google

Andreas Frischholz
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Aus den Reihen der Zeitungsverleger wurde Google erneut kritisiert. Christian Nienhaus von der WAZ-Gruppe erklärte auf dem Medienforum.nrw, Unternehmen wie der Internetkonzern würden davon leben, systematisch Inhalte von Zeitungen abzugreifen.

In diesem Zusammenhang forderte Nienhaus erneut ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse, das bisherige Urheberrecht sei den Anforderungen einer veränderten Wirklichkeit durch das Internet nicht gewachsen. Die Verlage haben nun wie vor kurzem angekündigt ihre Vorstellungen zum Leistungsschutzrecht im Bundesjustizministerium dargelegt, in dem vor allem Inhalte von Zeitungen und Zeitschriften vor dem gewerblichen Zugriff Dritter im Internet geschützt werden sollen. Weiterhin erlaubt werden sollen allerdings die private Nutzung und das Zitieren.

Gerade das Zitieren stellt aber einen Knackpunkt in der Argumentation dar. Erst kürzlich wurde eine Entwurf des Leistungsschutzrechtes von den Branchenverbänden vdz (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) und bvdz (Bundesverband deutscher Zeitungsverleger) publik, nach dem bereits „Snippets“ geschützt werden sollen. Dabei handelt es sich um die Auszüge von Texten, die Suchmaschinenanbieter wie Google in der Suchmaschine oder über den Nachrichtenaggregator „Google News“ ausgibt. Ebenso bleibt offen, was unter private Nutzung fällt – beispielsweise bei Blogs, die Werbung schalten.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte bereits angekündigt, dass ein Leistungsschutz für Presseerzeugnisse noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Allerdings werde dieses kein Link-Verbot erhalten, wie es sich die Verlage Axel Springer und Burda gewünscht haben. Ebenso wenig sollten die Verleger finanzielle Wunder erwarten, die nötigen Strukturveränderungen des Marktes können nicht durch das Schutzrecht ersetzt werden.

Damit greift Leutheusser-Schnarrenberger einen der zahlreichen Kritikpunkte des Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse auf, die von Kritikern angeführt werden. Diese werfen den Verlegern vor, sich mittels Quersubventionierung über andere Branchen finanzieren zu wollen. Zudem gefährde man die Ausbalancierung der Interessen von Autoren, Verlegern und Nutzern im Urheberrecht und wolle die Sprache „monopolisieren“. Von Seite der freien Journalisten wird kritisiert, dass sie mit einem Leistungsschutzrecht endgültige jegliche Rechte an den von ihnen erstellten Inhalten an die Verlage abtreten müssen.