EU-Kommission bestellt SWIFT-Aufseher
Am Freitag wurde von der für innere Sicherheitsbelange zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström bekannt gegeben, dass ein vorläufiger Aufseher für die mittels des SWIFT-Abkommens ermöglichten Zugriffe der US-Geheimdienste auf Überweisungsdaten aus der EU ernannt wurde.
Der Aufseher habe seine Arbeit in den USA mittlerweile schon aufgenommen, seine Identität müsse aber aufgrund von Sicherheitsbedenken zurückgehalten werden.
Das nach langem Ringen am 1. August dieses Jahres in Kraft getretene Abkommen beinhaltet auch Mindeststandards für den Datenschutz der auszuwertenden Bankdaten, über deren Einhaltung der besagte Aufseher zu wachen hat. Dabei geht es ausschließlich um Überweisungsdaten von EU-Staaten in Nicht-EU-Staaten, die nahezu gänzlich über den Finanzdienstleister SWIFT mit Sitz in Belgien abgewickelt werden. Auf Überweisungsdaten für innereuropäische Transaktionen haben die USA keine Zugriffsmöglichkeit.
Falls eine Anfrage der US-Behörden bezüglich einer Überweisung vorliegt, so hat der EU-Aufseher laut Malmström „peinlich genau“ zu überprüfen, ob ausreichend Verdachtsmomente vorliegen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen würden.
Wenn sich die europäischen Regierungen auf ein endgültiges Bestellungsverfahren für diesen Aufseher geeinigt haben, wird die Kommission einen ständigen Vertreter bestellen.