Uneinigkeit über Netzsperren und Vorratsdaten
Einige Politiker der CDU/CSU üben an Jusitzministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Kritik ob ihrer Haltung bezüglich der Einführung von Netzsperren und der Vorratsdatenspeicherung. Sie verlangen mit Verweis auf angebliche Probleme bei der Strafverfolgung von im Internet verübten Delikten eine Änderung des Status quo.
Konkret zeigten sich der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), mit der momentanen Situation unzufrieden. Bosbach sagte im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass Ermittler große Probleme hätten „Fälle von Datenklau, Kreditkartenbetrug oder Kinderpornografie aufzuklären“, weil die elektronischen Spuren der Kriminellen durch fehlende Speicherung als Beweismitteloption wegfielen. Das Internet verkomme zunehmend zu einem straffreien Raum, was sich auch in einem Anstieg der einschlägigen Kriminalität bemerkbar mache.
Angesichts dessen erwarte er sich nun eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, nachdem das Bundesverfassungsgericht vor sechs Monaten Teile der aktuellen Umsetzung verfassungswidrig erklärt hatte. Er frage sich, worauf die Ministerin warte.
Zu den ausgesetzten Sperren von Internetseiten, die kinderpornographische Inhalte haben, meinte Bosbach, dass die Ergebnisse des Bundeskriminalamtes ernüchternd seien. Bei zwischen Januar und August 2010 monatlich ungefähr 160 an die betroffenen Staaten gemeldeten Seiten soll nur in gerade einmal zwei Prozent der Fälle eine direkte Löschungsbestätigung an das BKA übermittelt worden sein. Auch sei nahezu jede zweite beanstandete Seite nach einer Woche weiterhin abrufbar gewesen. Daher sei das Löschen als alleinige Maßnahme ungeeignet, es müssten Sperren dieser Inhalte realisiert werden.
Der Zweite im Bunde der Kritiker, Hans-Peter Uhl, befand ebenso, dass die Löschung von kinderpornographischen oder auch rechtsextremen Seiten allein unzureichend sei und man auch das Augenmerk auf deren Urheber legen solle, wozu aber eine Speicherung der Verbindungsdaten der Verdächtigen von Nöten sei. Dies ist bisher jedoch nicht der Fall. In der Koalition war man sich vor einem Jahr einig geworden, vorerst auf die Einführung und nachfolgende Evaluation von Internetsperren zu verzichten.