Mobilfunk-Zwist ohne Ende: Motorola verklagt Apple
Es mutet zuweilen ein wenig Grotesk an, wie oft sich die Handyhersteller in den letzten Jahren gegenseitig wegen der Verletzung von Patenten verklagen. Vor ein paar Tagen wurde Motorola noch selbst Ziel einer solchen Klage von Microsoft, nun wird das Unternehmen selbst aktiv und verklagt Apple.
Motorolas Tochtergesellschaft Motorola Mobility hat vor der Internationalen Handelskommission der Vereinigten Staaten (USITC) eine Klage gegen Apple eingereicht. Darin wird dem Unternehmen aus Cuppertino verstoßen, dass iPhone, iPad, iTouch und bestimmte Macs gegen Motorolas Patente verstießen. Zusätzliche Patentrechts-Klagen reichte Motorola Mobility im nördlichen Bezirk von Illinois und im südlichen Distrikt von Florida ein. Insgesamt beinhalten die drei Klagen Verstöße gegen 18 Patente, die neben den bereits genannten Geräten auch MobileMe und den App Store betreffen sollen.
Darunter sind Technologien zur drahtlosen Kommunikation wie WCDMA (3G), GPRS, IEEE 802.11 (WLAN), Antennen-Designs und Schlüsselfunktionen wie der drahtlose Versand von E-Mails, Annäherungssensorik, Anwendungsverwaltung, ortsabhängige Dienste sowie die Synchronisation mehrerer Geräte. Zu den Klagen habe man sich genötigt gesehen, nachdem Apple sich beim Eintritt in den Mobilfunkmarkt geweigert habe Motorolas Technologien zu lizenzieren.
Die USITC soll nun überprüfen, inwieweit Apple widerrechtlich Motorolas Patente nutzt und für betroffene Produkte Import und Verkauf verbieten. Zudem fordert Motorola ein Verbot von Marketing und Werbung für die Produkte sowie der Vorführung und Lagerhaltung selbiger. Vor den Gerichten will man wiederum erreichen, dass Apple die Nutzung der patentierten Technologien einstellt und Schadenersatz für die bereits begangenen Verletzungen zahlt.
Wer sich einen Überblick über die unzähligen Klagen in der Branche verschaffen möchte, findet auf der Internetseite des britischen Guardian eine, soweit möglich, anschauliche Übersicht darüber, wer gerade wen verklagt. Die aktuelle Klage ist darin allerdings noch nicht enthalten.