T-Mobile muss bei Tarifwerbung nachbessern

Patrick Bellmer
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Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg muss T-Mobile seine Werbung ändern. Der Bonner Provider darf seine Mobilfunktarife nicht mehr mit dem Zusatz „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ bewerben.

Geklagt hatte der deutsche Voice-over-IP-Anbieter Sipgate. Nach Ansicht des Unternehmens stünde die Sperrung bestimmter Internet-Dienste wie zum Beispiel Voice-over-IP nicht im Einklang mit der Werbung. Das Gericht folgte dem Antrag der Klägerin; bei Zuwiderhandlungen drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.

Bislang hat T-Mobile nur per Fußnote über die Einschränkungen der Datentarife informiert. Zu den Diensten, die laut Vertragsbedingungen nicht Bestandteil des Vertrags sind, gehört unter anderem auch Instant Messaging sowie die Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten – beispielsweise das Nutzen von Tethering. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Inwiefern T-Mobile seine Werbung oder die Vertragsbedingungen ändert, ist nicht bekannt. Allerdings könnte dieses Urteil generell Auswirkungen auf sogenannte Flatrate-Tarife haben, die bestimmte Einschränkungen enthalten.

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