Datenschutzproblematik bei privaten Drohnen

Maximilian Schlafer
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Die der CSU zugehörige Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner äußerte gegenüber der DPA Bedenken bezüglich der Nutzung von kleinen, mit Kameras ausgestatteten Privat-Drohnen. Durch die immer öftere Nutzung durch Private könne man immer schneller an datenschutzrechtliche Grenzen stoßen.

Würde man mit einem solchen ferngesteuerten Fluggerät einen Rundflug auf einem fremden Grundstück durchführen, so wäre dies laut Aigner „zumindest problematisch“. Würde man gar gleich in Wohnungen befindliche Personen ohne deren Zustimmung filmen, wäre dies sogar strafbar.

Der ebenso mit Kamera-Drohnen beschäftigte Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meint dazu, dass er, so das Datenschutzrecht nicht tangiert wird, keinerlei Handhabe dagegen habe. Die Problematik liege wohl darin, dass es sich hierbei um eine rechtliche Grauzone handle. Eben dieser Umstand motivierte die Linksfraktion dazu, eine rechtliche Regelung für diesen Bereich zu fordern, zumal sie ähnliche Befürchtungen wie Aigner hegt.

Eine Regelung dieses Bereiches wird wohl auch deshalb erwogen, weil die besagten Gerätschaften immer billiger werden, was, wie sachkundige Personen meinen, dazu führen werde, dass diese auch vermehrt von Privaten zum Einsatze gebracht werden.