Einheitliches Ladegerät endlich verabschiedet
Vor mehr als eineinhalb Jahren hatten sich die Europäische Kommission und zahlreiche Handy-Hersteller auf einen Standard für Ladegeräte geeinigt. Ursprünglich sollte diese Vereinbarung spätestens sechs Monate nach der Unterzeichnung in Kraft treten. Nun soll der Startschuss in zwei Tagen fallen.
Grund für den ein Jahr später als vorgesehen erfolgenden Start sind Verzögerungen bei der Normierung der neuen Ladegeräte. Zusammen mit zehn Herstellern hatte die Europäische Kommission am einheitlichen Ladegerät gearbeitet, die Idee dahinter war die Einsparung von Ressourcen sowie die Vermeidung von Elektronik-Abfall.
Momentan existieren zahlreiche verschiedene Ladegeräte und -anschlüsse, neben Micro-USB-Ports gibt es auch etliche proprietäre Stecker, am bekanntesten sind hier sicherlich Apples „Connector“ sowie Sony Ericssons breiter Stecker. Geeinigt hatte man sich dann aber auf die Verwendung des Micro-USB-Anschlusses auf Basis der Vorgaben des „USB Implementers Forum“ in Form der Revision 1.01.
Konkret ist vorgesehen, dass die Ladegeräte aus zwei Komponenten bestehen. Zum einen aus dem Transformator, zum anderen aus dem Verbindungskabel zwischen Transformator und Handy. Dieses Kabel verfügt über einen Stecker des Typs „Standard-A“ zum Anschluss am Transformator, auf der anderen Seite über einen Stecker des Typs „Micro-B“ für den im Handy verbauten Micro-USB-Anschluss.
Die technischen Daten des neuen Ladegerätes entsprechen denen heutiger Modelle. Die Spannung beträgt laut Norm fünf Volt, die Stromstärke zwischen 500 und 1.500 Milliampere. Zudem sollen die Steckverbindungen gemäß Revision 1.01 10.000 Steckzyklen halten.
Um aber dennoch eigene Anschlüsse verbauen zu können, bestanden die Handy-Hersteller darauf, dass auch Adapter verwendet werden dürfen. Dabei darf es sich laut Vereinbarung entweder um einen Steck-Adapter zwischen Kabel und Handy oder ein mit anderen Anschlüssen ausgestattetes Kabel handeln.
Allerdings enthält die Vereinbarung zwischen der Kommission und den Herstellern auch Lücken, insbesondere aus Sicht der Verbraucher. So ist nicht klar geregelt, ob neben dem Micro-USB-Anschluss auch eine weitere Anschlussmöglichkeit für Ladegeräte vorhanden sein darf. So setzt zum Beispiel Nokia bei aktuellen Geräten sowohl auf einen eigenen Zwei-Millimeter- als auch auf einen Micro-USB-Port zum Aufladend des Gerätes.
Kritiker befürchten außerdem, dass die Handy-Hersteller nach einer gewissen Zeit unter Umständen keine Ladegeräte mehr mitliefern werden. Denn durch die Vereinheitlichung der Geräte sowie die hohe Verbreitung von Handys könnten diese davon ausgehen, dass in einem Haushalt mindestens ein Ladegerät vorhanden ist. Im solch einem Fall müssten Kunden dann ein Ladegerät extra erwerben, es ist kaum davon auszugehen, dass Handys ohne Ladegerät günstiger als heute verkauft werden.
Betroffen sind von dieser Regelung aber nur Handys, die über eine den „Universal Serial Bus“-Spezifikationen entsprechende Schnittstelle zur Datenübertragung besitzen und deren Akku über eine Kapazität zwischen 400 und 2.000 mAh verfügt. Damit dürften in erster Linie Smartphones gemeint sein. Für die klassischen Geräte greift die Reglung nicht.
Wann genau die ersten Handys mit dem neuen einheitlichen Ladegerät auf den Markt kommen werden, ist noch unklar. Die Europäische Kommission geht aber davon aus, dass bereits zu Beginn des Jahres entsprechende Modelle verfügbar sein werden.