Kritik am Breitbandausbau der Telekom Austria
Die österreichische Telekom-Control-Kommission (TKK) hat den ehemaligen staatlichen Monopolisten Telekom Austria (TA) dazu aufgefordert, beim Ausbau der Breitbandnetzinfrastruktur seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Diese sehen vor, dass die Telekom Austria, die aufgrund ihrer erst vor wenigen Jahren gebrochenen Vormachtstellung in Österreich einen beachtlichen Anteil der Netzinfrastruktur besitzt, bei der sogenannten „Virtuellen Entbündelung“ ihren Konkurrenten ihr Netz zur Nutzung öffnen muss. Dafür müssen diese jedoch ein entsprechendes Entgelt entrichten, welches den aktuellen Problemen zu Grunde zu liegen scheint.
Die TA hatte bis zum 7. Dezember Zeit, der TKK ein Angebot über die finanziellen und technischen Komponenten dieser „Virtuellen Entbündelung“ vorzulegen. Dies wurde getan, das Angebot entspricht jedoch nicht den Vorstellungen der Kommission. Es sei „weder in technischer noch in preislicher Hinsicht“ den Auflagen der Behörde entsprechend. Die TA kann nun bis Mitte Januar ein nachgebessertes Angebot vorlegen, ansonsten ist ein Rechtsaufsichtsverfahren nicht unwahrscheinlich. In diesem Fall würde das Entgelt wohl von der Behörde festgelegt werden.
Derlei Meinungsverschiedenheiten sind in Österreich jedoch nichts neues. Während die Mitbewerber der TA dieser gerne vorhalten, sie lege ihnen zur Absicherung der eigenen Marktmacht beim Netzausbau nur Steine in den Weg, sieht diese wiederum nicht ein, selbst die horrenden Kosten für den Netzausbau tragen zu müssen und den Konkurrenten dann Zugang zu gewähren. Mit diesem Argument wird zuweilen auch die Neigung der TA erklärt, Nutzungsgebühren für die geteilte Infrastruktur zu verlangen, welche, um den Kreis wieder zu schließen, die Mitbewerber als viel zu hoch ansehen.