Microsoft-Mitbegründer mit Patentklagen erfolglos

Maximilian Schlafer
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Wie schon Ende August berichtet, versuchte sich der Microsoft-Mitbegründer Paul Allen als Patentkläger. Erfolg ist ihm dabei noch nicht vergönnt, denn seine Anklage, in welcher er verschiedenen Branchengrößen Patentverletzungen vorwarf, wurde vorläufig zurückgewiesen.

Die zuständige Richterin befand, dass die Klage die zwingend vorgeschriebenen formellen Voraussetzungen nach Lesart des Supreme Court nicht erfülle, da sie nicht schlüssig, also in ihrem Anliegen und dessen Begründung nicht verständlich, sei. Sowohl das Gericht als auch die Beklagten hätten Vermutungen anstellen müssen, auf welche konkreten Fälle sich die Klage denn nun genau beziehe. Zumal auch die beklagten Parteien die dem Rechtsstreit fehlende Präzision monierten und unschlüssige Klagen auch ohne derlei Beschwerden von Amts wegen nicht akzeptiert werden dürfen, wies die Richterin Allens Patentklage vorläufig zur Verbesserung zurück. Als Frist hierzu wurde der 28. Dezember dieses Jahres genannt.

Der Einwand selbst stützt sich auf die Behauptung Allens, dass diverse Branchengrößen wie Apple, AOL, Google oder Facebook vier Patente (6,263,507, 6,034,652 , 6,788,314 und 6,757,682), die von einer seiner Firmen gehalten werden und essentiell für die jetzige Arbeitsweise von Suchmaschinenanbietern und E-Commerce-Unternehmen seien, verletzt hätten. Daher wird eine noch nicht bezifferte Summe an Schadenersatz gefordert.

Allen hatte sich mit dieser Klage zudem den Vorwurf, ein sogenannter „Patenttroll“ zu sein, eingehandelt. Er erklärte seine Vorgehensweise hingegen damit, dass seine Firma die Patente rechtmäßig innehabe und diese nicht, wie sonst in diesen Fällen üblich, schwammig abgefasst seien. Zudem habe man alle betroffenen Patente selbst entwickelt. Daher sei der Vorwurf unberechtigt.