Mozilla Foundation obsiegt gegen Abofallensteller
Die Mozilla Foundation hat mit einer Schadenersatzklage gegen Abofallenbetreiber obsiegt, welche gegen Entrichtung eines Entgeltes den Browser Firefox und den E-Mail-Client Thunderbird vertrieben. Dies ist ihnen nunmehr untersagt.
Das angerufene Landgericht Hamburg entschied des Weiteren, dass die jeweiligen Abofallen-Betreiber jegliche mit den von der Mozilla Foundation beklagten Vorgängen in Verbindung stehenden Informationen ebendieser offenlegen müssen. Diese gehen von der Zahl der „erfolgreichen“ Abo-Registrierungen über die Menge der dabei geschaltenen Werbung bis zu eine Aufzählung aller verwendeten URLs. Diese Informationen sind vor allem für die endgültige Berechnung der Schadenersatzsumme von Nöten.
Das Urteil schreibt neben der Pflicht zur Zahlung der Prozesskosten den Beklagten Abofallenstellern nämlich auch das Tragen sämtlichen Schadens der Mozilla Foundation aus ihren Handlungen in Bezug auf die Namen „Firefox“ und „Thunderbird“ vor. Letztere rechnet sich mit einer durchaus etwas großzügig ausgefallenen Rechnung mindestens 587 Millionen Euro an lukrierbarem Geld aus. Dies basiert auf der Annahme, dass die in einem Jahr gestellten Rechnungen zu 80 % mit durchschnittlich ungefähr 90 € bezahlt worden seien. Als weitere Grundlage nahm man an, dass wöchentlich ungefähr 170.000 Rechnungen verschickt wurden.