Informationsfreiheitsgesetz mit Schwächen
Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz Peter Schaar hat dem Informationsfreiheitsgesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten ein eher durchwachsenes Zeugnis ausgestellt. Im Interview mit heise online verwies er auf Schwächen, aber auch Erfolge des Gesetzes.
Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ – kurz Informationsfreiheitsgesetz – soll den Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden für Bürger erleichtern. Diesen muss auf Antrag Zugriff auf die gewünschten Informationen gewährt werden, dabei können Gebühren von bis zu 500 Euro verlangt werden. Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausnahmen, so bestehen bei personenbezogenen Daten hohe Hürden, ebenso bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Als positiv bewertete Schaar die recht konstante Zahl von Anträgen auf Auskunft, die pro Jahr bei rund 1.500 liegt. Und auch die hohe Anzahl an zugelassenen Einblicken wird vom Datenschutzbeauftragen für gut befunden, nur gut zehn Prozent der Anträge würden abgelehnt.
Allerdings kritisierte er den niedrigen Bekanntheitsgrad. Oftmals wüssten die Bürger nicht, dass sie einen Anspruch auf Akteneinsicht hätten. Konkrete Zahlen nannte Schaar jedoch nicht, überwiegend wäre das Gesetz mit seinen Möglichkeiten nur Fachleuten ein Begriff.
Für die Zukunft nannte der oberste deutsche Datenschutzbeauftragte drei Punkte, die verbessert werden müssten. Zum einen sollten Verträge bei sogenannten „Public Private Partnership“-Projekten – also bei Verträgen zwischen der öffentlichen Hand und Privatunternehmen – grundsätzlich öffentlich einsehbar sein.
Als zweiten Punkt führte Schaar das „Open Data“-Prinzip an. Langfristig müssten Behörden von sich aus Informationen freigeben und nicht erst auf Anträge von Bürgern hin. So könnten zum Beispiel einmal aufgrund einer Anfrage freigegebene Unterlagen nach dem Motto „Access for one, access for all“ grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Generell – so seine dritte Forderung – müssten die Kriterien, nach denen Anträge abgelehnt oder eingeschränkt werden dürften, deutlich transparenter werden. Insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Mittel an private Unternehmen oder Institutionen sollten die Einschränkungen gesenkt werden, da hier mit zunehmender Höhe der Mittel auch das Interesse der Öffentlichkeit wichtiger werden würde.
Abschließend beurteilte Schaar die Arbeit von Plattformen wie WikiLeaks als wichtig. Allerdings ließe sich auch beobachten, dass zum Beispiel die USA Informationen noch stärker abschotten würden als zuvor. Es bestehe die Gefahr, dass „[...] Entscheidungen nicht mehr schriftlich dokumentiert würden.“. Eine spätere Kontrolle sei so dann nicht mehr möglich.