Polizei sucht Raser und Drängler in sozialen Netzwerken
Wie die Hamburger Morgenpost unter Berufung auf einen aktuellen Fall aus der Hansestadt berichtet, nutze die Polizei bei der Ermittlung von auf Blitzern oder anderen Beweisfotos abgebildeten Personen immer öfter das Internet. Facebook und andere soziale Netzwerke lieferten einen legitimen Bildabgleich mit den Beweisfotos.
Diesen Umstand musste auch ein Drängler aus Hamburg einsehen, der für zu dichtes Auffahren und Drängeln auf der Autobahn A1 geblitzt wurde. Der Mann sollte ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro zahlen sowie vier Punkte in Flensburg erhalten. Er wehrte sich per Anwalt mit der Begründung, das nicht feststehe, wer das Fahrzeug zur besagten Zeit fuhr. Da es hierzulande keine Halterhaftung gibt, ist dies eine oft angewandte Ausrede der Schuldigen. Üblicherweise muss sich die Polizei dann Fotos des Beschuldigten etwa im Einwohnermeldeamt besorgen oder zu einem Bildabgleich ins Präsidium einladen.
In Hamburg bediente man sich hingegen des Facebook-Profils des Beschuldigten. Da dieser dort Fotos von sich veröffentlichte, konnte die Polizei das Blitzerfoto zweifelsfrei zuordnen, woraufhin der Einspruch des Beschuldigten zurückgezogen wurde. Da die Fotos in dem sozialen Netzwerk frei zugänglich sind, greife auch der Datenschutz nicht. Frank Häcker vom deutschen Anwaltsverein kommentierte daher gegenüber der Hamburger Morgenpost: „Wer Bilder mit Namen in sozialen Netzwerken hinterlegt, ist datenschutzrechtlich ausgeliefert.“ Die Beamten der Hansestadt sind dabei nicht allein auf das Internet gestoßen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen nutze man ähnliche Informationsportale für die Ermittlung von Fotos zum Abgleich, wie die Hamburger Morgenpost weiter berichtet.