Zeitungsverleger klagen gegen Tagesschau-App
Schon nach der ersten Ankündigung der Entwicklung der Tagesschau-App gab es viel Kritik von Seiten der privaten Rundfunkbetreiber sowie von Zeitungsverlagen. Nun haben acht Verlage Klage gegen die Software beim Landgericht Köln eingelegt.
Konkret geht es um die „textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug“, gemeint ist damit die Verbreitung von Nachrichten, die nicht Bestandteil der Fernsehsendung sind. Laut dem Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger (BDZV), der die Klage unterstützt, verstößt die ARD gegen den geltenden Rundfunkstaatsvertrag. Dieser verbietet die Publizierung von presseähnlichen Inhalten, die in keinem Kontext zu einer Fernseh- oder Radiosendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Nach Ansicht der Verleger werde den eigenen Zeitungen so eine gebührenfinanzierte Konkurrenz gemacht, die sich schädlich auf den Wettbewerb auswirken würde. Bei der ARD vertritt man naturgemäß eine andere Meinung. In der Vergangenheit sei höchstrichterlich bestätigt worden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Verbreitungsmedien nutzen darf. Dies würde auch das Internet einschließen.
Verfügbar ist die Tagesschau-App seit Ende 2010. Zum Start wurde seitens der Verantwortlichen immer darauf hingewiesen, dass lediglich bereits existierende Inhalte angepasst würde, aber keine neuen extra dafür geschaffen werden. Aber auch in anderen Bereichen mussten sowohl die ARD als auch das ZDF ihre Internet-Angebote anpassen. So dürfen beispielsweise zahlreiche Inhalte nur wenige Tage lang veröffentlicht werden, obwohl diese von der Allgemeinheit über Gebühren finanziert worden sind.