Apples „App Store“-Klage vorerst ohne Erfolg
Der Versuch Apples, dem Online-Händler Amazon die Verwendung des Begriffs App Store zu verbieten, ist vorerst gescheitert. In dem vom iPhone-Hersteller angestrebten Eilverfahren mit dem Ziel einer einstweiligen Verfügung hat die zuständige Richterin nun eben diese nicht erlassen.
Die von Apple vorgebrachten Argumente – unter anderem würden Kunden verwirrt werden – seien nicht ausreichend. Es sei bislang nicht erkennbar, dass die Verwendung der Bezeichnung App Store für Amazons Applikations-Shop für Verwechslungen sorgen würde. Allerdings handele es sich dabei auch nicht um einen generischen Begriff, wie der Online-Händler im Laufe des Verfahrens behauptet hatte. Nach Ansicht Amazons habe sich die Bezeichnung mittlerweile als Standard etabliert, was das Schützen als Marke unmöglich machen würde. Eine endgültige Entscheidung wird nun für Ende kommenden Jahres erwartet, der Auftakt des Hauptverfahrens soll im Oktober 2012 erfolgen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist Amazons im Frühjahr gestarteter „Amazon Appstore“, über den Android-Apps vertrieben werden. Mit der Ansicht, dass der Begriff nicht schützbar sei, ist das Handelsunternehmen aber nicht alleine. Auch Microsoft vertritt diesen Standpunkt, über einen Einspruch des Software-Konzerns wurde bislang noch nicht entschieden.
Wir danken unserem Leser „Popey900“ für den Hinweis!