Richter kritisiert Google und Oracle
In der Auseinandersetzung zwischen Google und Oracle hat der zuständige Richter das Verhalten beider Parteien kritisiert. Insbesondere die von Oracle geforderte Höhe des Schadenersatzes sollte erneut überdacht werden.
Der Software-Hersteller hatte eine Entschädigung von 2,6 Milliarden US-Dollar geltend gemacht, als Grundlage für diese Zahl wurden die durch Android erzielten Einnahmen Googles verwendet. Nachdem der Suchmaschinenbetreiber gegen diese Berechnung schon Beschwerde eingelegt hatte, hat nun auch der Richter Bedenken dagegen kundgetan.
Zu Beginn sollte man vorerst von 100 Millionen US-Dollar ausgehen. Denn nicht Android an sich, sondern lediglich einige Teile des Betriebssystems würden unter Umständen gegen geltende Patente Oracles verstoßen. Insofern sei eine andere Berechnungsgrundlage sinnvoll. Allerdings könne der vorgeschlagene Betrag je nach Art und Schwere der Rechtsverletzungen nach oben oder unten angepasst werden. Allerdings räumte er auch ein, dass die durch Android erzielten Werbeeinnahmen in die Berechnung der theoretischen Lizenzgebühren einfließen sollten.
Aber auch für Googles Haltung fand der Richter scharfe Worte. So soll das Unternehmen vorsätzlich Patente verletzt haben. Konkret geht es dabei um Verhandlungen zwischen Google und Sun im Jahre 2005. In einer E-Mail hatte der Leiter der Android-Entwicklung Andy Rubin geschrieben, dass man zwei Möglichkeiten hätte, falls die Zusammenarbeit mit Sun nicht gelingen würde. Entweder müsste man dann bei null anfangen und auf Microsofts CLR Virtual Machine sowie C# zurückgreifen oder man verwendet weiterhin Java und verteidigt diese Entscheidung.
Sollte es zu einem Prozess kommen, würde dieser im kommenden Oktober beginnen. Bis dahin könnten sich aber weitere Vorwürfe Oracles erledigt haben. Denn bei Überprüfung der Ansprüche des Klägers durch das US-Patentamt hat die Behörde schon zahlreiche für ungültig erklärt. Google hatte darauf gedrängt, den Prozess erst nach der Überprüfung aller Ansprüche zu beginnen. Darauf wollte sich das Gericht allerdings nicht einlassen.