Mobilfunkbetreiber: Abmahnung wegen „Flatrate“-Werbung
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat die Mobilfunk-Provider Deutsche Telekom, Vodafone, Netcologne und 1&1 aufgrund des Bewerbens von „Flatrate“-Mobilfunkdatentarifen abgemahnt und noch nicht rechtskräftige einstweilige Verfügungen erwirkt.
Konkret geht es dabei um die verwendeten Slogans, die nach Ansicht der VZ NRW irreführend sein. So warb die Deutsche Telekom beispielsweise mit der Aussage „Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)“, Vodafone verwendete die Aussage „Surfen Sie unbegrenzt im Internet“. Dadurch werde der Anschein erweckt, dass es sich um Tarife ohne jegliche Einschränkung handeln würde: „Erst mal am Haken, merken Kunden, dass das versprochene unbegrenzte Surfvergnügen oft sehr begrenzt ist.“, so die Verbraucherzentrale.
Denn bei allen abgemahnten Anbietern würde die Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens gedrosselt, in der Regel von HSPA- auf GPRS-Geschwindigkeit (64 Kilobit pro Sekunde). Dies sei ein „ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent“. In der Zwischenzeit haben die vier betroffenen Unternehmen die jeweiligen Slogans von ihren Internet-Auftritten entfernt. Zusätzlich haben auch die drei Anbieter Solomo, Medion und Blau Mobilfunk freiwillig reagiert.
Nach eigener Aussage ist man seitens der Verbraucherzentrale derzeit auch aufgrund anderer Werbeaussagen und Produktbeschreibungen aktiv. Konkret geht es um die Begriffe „UMTS-Flat“ und „Flat Komplett 3G“. Auch hier wird nach Auffassung der VZ NRW der Eindruck erweckt, dass es keinerlei Geschwindigkeitseinschränkungen gebe.