Apple wirft Samsung überzogene Lizenzgebühren vor

Patrick Bellmer
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Die Niederlande stehen seit einigen Wochen im Fokus der Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung. Zwar klagen beide Unternehmen auch in acht weiteren Staaten gegeneinander, über den westlichen Nachbarn wird aber ein Großteil des europäischen Vertriebs organisiert.

Deshalb wären Importverbote wie Apple sie derzeit vor einem Gericht in Den Haag anstrebt, mit enormen Einbußen für Samsung verbunden. Während der gestrigen Verhandlung verteidigten beide Parteien ihre Standpunkte. Laut dem niederländischen Blog Web Werald griff Apple dabei einen eher selten erwähnten Punkt auf.

Denn nach Ansicht des iPhone-Herstellers würde der südkoreanische Konkurrent sein Lizenzportfolio nutzen, um überzogene Nutzungsgebühren zu verlangen. Dies würde im Gegensatz zur sogenannten Frand-Regelung (fair, reasonable, and non-discriminatory terms) stehen. Diese in der Industrie geltende Abmachung sieht vor, dass ein Patentinhaber die für einen Standard unabdingbaren Schutzschriften anderen zugänglich macht. Die entsprechenden Lizenzgebühren sollen dabei angemessen und fair bemessen sein.

Im konkreten Fall geht es dabei um Patente rund um die UMTS-Technik, die nach Ansicht Apples ein anerkannter Standard ist. Allerdings wären die von Samsung verlangten Gebühren in Höhe von 2,4 Prozent des Chip-Preises „überhöht“, so die Meinung des US-Unternehmens. Allerdings sei zu klären, so die Anwälte, ob Samsung überhaupt Gebühren verlangen dürfe. Denn der Lieferant – die Intel-Tochter Infineon – hätte die entsprechenden Lizenzen erworben, womit Apple nicht erneut zahlen müsste. Samsung führt jedoch ins Feld, dass Infineon erst seit 2011 zum weltgrößten Halbeiterhersteller gehöre, weshalb für die Zeit davor kein Lizenzabkommen in Kraft war.

Sollte das Gericht Samsungs Auffassung vertreten, droht Apple ein Einfuhrverbot für alle die UMTS-Technik nutzenden Geräte, darunter das iPhone. Ob ein Urteil allerdings schon im Rahmen der nächsten Verhandlung am 14. Oktober gesprochen wird, ist nicht bekannt.