CDU will Anonymität im Internet einschränken
Die CDU fordert weiterhin eine eingeschränkte Anonymität im Internet, vor allem beim politischen Meinungs- und Willenbildungsprozess sollen Nutzer mit der eigenen Identität teilnehmen. Das geht aus einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor, das dem Blog Netzpolitik.org vorliegt.
Bei dem Positionspapier mit dem Titel „Die Freiheit des Internet sichern und erhalten“ (PDF-Datei) handelt es sich um einen Entwurf über die Haltung der Union in der Netzpolitik. Im Internet sieht die Partei eine der zentralen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft, die sowohl wirtschaftliche als auch Nutzerinteressen berücksichtigt. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, weswegen der Staat „effektive Werkzeuge“ benötige, um Rechtsverstöße zu unterbinden. Allgemein bleiben die Formulierungen vage, beispielsweise wird es als notwendig erachtet, dass „die für die Rechtsdurchsetzung verantwortliche Justiz [sich] mit den technischen Entwicklungen vertraut macht“.
Es dürfe kein „grundsätzliches Recht auf Anonymität“ geben, eine „anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willenbildungsprozess“ lehnt die Union ab. Der Staat müsse zudem Rechtsverstöße effektiv verfolgen und Gefahren abwehren. Konkret wird vor „Cyberwar und Cyberterror“ gewarnt, weswegen auf „keine Option zur Gefahrenabwehr“ verzichtet werden dürfe. Zu diesen Optionen zählt etwa die Vorratsdatenspeicherung, im Papier als „Schaffung von Mindestspeicherungsfristen“ beschrieben.
In der Netzgemeinde wurde das Positionspapier kritisch aufgenommen, insbesondere die Forderung nach eingeschränkter Anonymität stößt auf Widerstand. Es ist das zweite Mal in dieser Woche, dass die CDU den Unmut der Netzgemeinde auf sich zieht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach sich in einer Rede vor dem Bundesverband der Zeitungsverleger (BDVZ) für ein Leistungsschutzrecht aus, denn „Qualität lässt sich durch Blogger nicht ersetzen“. Bei den genannten sorgte die Äußerung für besonders großen Zorn, während das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht ohnehin heftig umstritten ist.