Datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics nun möglich
Seit rund eineinhalb Jahren stritten sich der Suchmaschinenbetreiber Google sowie deutsche Datenschützer um die Frage, ob das Analyse-Tool Google Analytics den hiesigen Datenschutzbestimmungen entsprechen würde oder nicht. Zwischenzeitlich drohte man Nutzern des Angebotes sogar mit Bußgeldern.
Nun aber hat man die Auseinandersetzung beilegen können. Wie der „Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“ sowie Google mitteilen, ist ab sofort der datenschutzkonforme Einsatz von Google Analytics durch deutsche Seitenbetreiber möglich. Um dies zu gewährleisten, müssen die Betreiber aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehört, dass den Seitennutzern die Möglichkeit aufgezeigt wird, Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten einlegen zu können. Möglich ist dies durch ein Browser-Plug-In, welches für Chrome, Firefox, den Internet Explorer, Opera und Safari verfügbar ist. Außerdem sollen die Betreiber die IP-Masken-Funktion aktivieren, womit das letzte Oktett der IP-Adresse nicht gespeichert respektive gelöscht wird. In diesem Zusammenhang hat Google zugesichert, dass die Löschung innerhalb Europas erfolgt, womit der Zugriff durch US-amerikanische Behörden ausgeschlossen sein sollte. Als letzten Schritt hat Google zugleich die Nutzungsbedingungen zusammen mit der Hamburgischen Datenschutzbehörde überarbeitet.
Google betont allerdings nach wie vor, dass Google Analytics auch vor den Änderungen nicht gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht verstoßen hätte. Der Datenschutzbehörde zufolge will man nun permanent in Verbindung mit Google bleiben. Denn „technische und rechtliche Veränderungen“ würden „eine kontinuierliche Weiterentwicklung“ erfordern.