Galaxy Tab: Apple setzt sich gegen Samsung durch
Der Sieg im Streit um das Design von Samsungs Galaxy Tab 10.1 geht an Apple: Das zuständige Landgericht Düsseldorf entschied der eigenen Tendenz aus den Vorverhandlungen folgend nun, dass das Design des Samsung-Gerätes Anleihen beim vom Apple geschützten Tablet-Geschmacksmuster macht.
Dabei musste das Gericht nicht erwägen, ob das Galaxy Tab dem iPad ähnelt, sondern ob und inwieweit sich das Design des Gerätes bei dem geschützten Geschmacksmuster bedient. Letzteres ist nach Auffassung des Gerichts in einem umfassenden Maße der Fall: Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erklärte im Rahmen der Urteilsverkündung, dass das Design des Galaxy Tab 10.1 nicht genügend Abstand wahre. Dem Begehr von Apple wurde damit stattgegeben.
Eingaben von Samsung bezüglich Tablet-Studien, die vor dem Geschmacksmuster angefertigt wurden, ließ das Gericht nicht gelten. Stattdessen verwies es auf andere Apple-Konkurrenten, deren Design beweisen würde, dass auch andere Gestaltungen möglich seien.
Damit gilt weiterhin, dass das Galaxy Tab 10.1 von Samsung Deutschland europaweit nicht auf direktem Wege beworben und verkauft werden darf. Zudem ist hierzulande damit auch die Markteinführung des auf der IFA 2011 bereits auf Anweisung des Landgerichts Düsseldorf entfernten, optisch ähnlichen Galaxy Tab 7.7 mit dem jetzigen Design nach Stand der Dinge quasi ausgeschlossen.
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