Google+: Klarnamenzwang-Disput verwirrt Unionspolitiker

Jirko Alex
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Seit dem Start von Googles sozialem Netzwerk Google+ wird eine Diskussion über den Klarnamenzwang auf der Plattform geführt. Diese Diskussion wurde jüngst in einem offenen Brief aufgegriffen. In diesem wird gefordert, Pseudonyme auf der Plattform nutzen zu dürfen, was von einigen Unionspolitikern prompt missverstanden wird.

Der offene Brief wurde von Vertretern aus der Politik sowie von Internetaktivisten formuliert und Anfang dieser Woche an Googles Europa-Chef Philip Schindler geschickt. In diesem fordern unter anderem einige Mitglieder des Bundestages (vor allem jene, die in der PC-affinen Gesellschaft etwa durch die Organisation der Bundestags-LAN bekannt sein könnten), dass auf Google+ auch die Verwendung von Pseudonymen statt des Klarnamens erlaubt werde. Bisher besteht Google in den Richtlinien zur Plattform darauf, dass derjenige Name auf Google+ verwendet wird, mit dem man „normalerweise von Freunden, Familie und Kollegen angesprochen“ wird. Dieser Schritt diene der Bekämpfung von Spam und beuge gefälschten Profilen vor. Kleine Abweichungen bei der Namenswahl (etwa Kurzformen oder Verniedlichungen) seien zwar möglich; gegen eindeutige Pseudonyme ging Google allerdings bereits vor und löschte entsprechende Profile.

Hierzu stellen die Verfasser des offenen Briefes fest, dass die Argumente für den Klarnamenzwang zumeist schwach sind. So ließe sich mit gängigen Online-Verfahren nicht sicherstellen, dass nicht auch echt aussehende falsche Identitäten geschaffen würden. Insbesondere Spammer, die man mit dem Klarnamenzwang ja bekämpfen will, würden verstärkt darauf achten, sich eine scheinbar echte Identität auf Google+ zuzulegen. Darüber hinaus sieht schon das Telemediengesetz (§13 Absatz 6) vor, dass „die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen [ist], soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

In einer Reaktion auf den offenen Brief äußerten sich nun jedoch auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sowie ihr stellvertretender Vorsitzender, Günter Krings:

Es kann im Internet ebenso wie in der realen Welt kein grundsätzliches Recht auf Anonymität geben. Das tragende Prinzip einer offenen Gesellschaft ist, dass man mit seiner eigenen, offenbarten Identität am öffentlichen Diskurs teilnimmt. Diese Praxis hat sich in unserer demokratischen Kultur und im gelebten Miteinander bewährt und sollte auch im Internet beibehalten werden. Wir brauchen eine solche Kultur der Offenheit und keine Foren oder Netzwerke, in denen man sich feige in die Anonymität flüchten kann. Nur in bestimmten Sondersituationen, etwa beim Kinder- und Jugendschutz oder bei Selbsthilfegruppen, kann Anonymität sinnvoll sein. Die Entscheidung über einen Zwang zur Offenlegung des Klarnamens liegt letztlich auf Seiten der Betreiber. Schließlich gibt es auch keine allgemeine Rechtspflicht für Nutzer, sich zu identifizieren. Für einen politischen Aufschrei mehrerer Abgeordneter gibt es dagegen keinen Grund.

Hans-Peter Uhl und Günter Krings

Dabei gehen die beiden Unionspolitiker nach Meinung der Initiatoren des offenen Briefes nur scheinbar auf dessen Forderungen ein. So kommentiert etwa Falk Lüke, einer der Mitautoren des Briefes, in seinem Blog, dass es einen Unterschied zwischen der geforderten Pseudonymität und Anonymität gäbe. So sei es etwa durchaus denkbar, dass Nutzer von Google+ dem Betreiber Google gegenüber den Klarnamen angeben und dennoch im sozialen Netzwerk unter einem Pseudonym auftreten könnten. Gleichzeitig wundert sich Lüke, dass die beiden Unionspolitiker in diesem Fall die deutsche Gesetzgebung in Form des Telemediengesetzes zu ignorieren scheinen und Google mehr Rechte zusprechen wollen als etwa im Falle der auch in einer breiten Öffentlichkeit diskutierten Einführung des Dienstes Street View. Bei dieser hatte etwa Hans-Peter Uhl selbst noch erklärt, dass Google sich hierzulande nicht in einem rechtsfreien Raum befinde und offenbar gegen eine Reihe straf- und datenschutzrechtlicher Vorschriften verstoßen habe.

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