Two-Strikes-Warnmodell bald in Deutschland?
Ein Unionspolitiker möchte im November diesen Jahres ein „Two-Strikes“ genanntes Warnmodell bei Verletzungen von Urheberrecht in Deutschland einführen. Dies erklärte der Vorsitzende des Deutschen Rechtsausschusses sowie Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, Siegfried Kauder (CDU).
Besonders Vertreter der Musikindustrie sollen von der Idee begeistert sein. Laut einem Bericht der Musikwoche sagte Kauder auf dem Parlamentarischen Abend der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), dass er „in acht Wochen einen Gesetzentwurf zum Warnmodell vorstellen“ werde. Dieses Modell müsse dann aus dem angekündigten „Dritten Korb“ der Urheberrechtsreform entfernt werden, um als „kleines Gesetz“ präsentiert werden zu können. Kauder wolle den den Entwurf des Bundesjustizministeriums nicht abwarten.
Die anwesenden Vertreter der einzelnen Branchen seien von der Idee begeistert gewesen und forderten weiterhin eine sofortige Schutzpflichtverlängerung für DVDs.
Dieses Warnmodell ist aus Frankreich bekannt. Dort heißt es „Loi Hadopi“ und sperrt den Internetzugang des Nutzers, wenn dieser bereits zweifach abgemahnt wurde und bei einem dritten Vergehen ertappt wird. Anschließend muss ein Richter innerhalb eines vereinfachten Verfahrens darüber urteilen, wie die Sperre genau aussieht. Zusätzlich dazu sind Geld- und Gefängnisstrafen möglich. In Frankreich existiert nämlich ein „Internetsperrgesetz“.
Angeblich soll ein ähnliches Modell in Italien bereits als „One-Strike-Modell“ eingeführt werden. Dies sei ein Vorschlag von Silvio Berlusconis Partei und plane somit schon früher die Sperrung des Internetzugangs über den Provider. Der Gesetzentwurf sieht auch bestimmte Filtersysteme zur Nutzung der Netzbetreiber vor.
Markus Beckendahl, Aktivist von Netzpolitk.org kommentierte Kauders Entwurf als Ansatz mit dem „alten netzpolitischen Vorschlaghammer“. Die „rückwärtsgewandte und einseitige CDU-Netzpolitik“ sei „ein Grund dafür, dass immer mehr Menschen die Piraten wählen“. Durch dieses Vorhaben werde eine gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung geschaffen.
Wir danken unserem Leser „_Alu_“ für den Hinweis zu dieser Meldung!