Bundestag bestätigt Bundestrojaner
Der Bundestag hat einen Antrag der Linken abgelehnt, der dem Bundeskriminalamt (BKA) den Einsatz des Bundestrojaners für Online-Durchsuchungen verbieten sollte. Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD wurde der Antrag (PDF-Datei) zurückgewiesen, neben der Linken stimmten einzig die Grünen für ein Ende der Online-Durchsuchungen.
Aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion bezeichnete man den Antrag als „absurde Forderung“, aufgrund der terroristischen Bedrohungslage benötigen Ermittler Online-Durchsuchungen, ebenso wie die Quellen-TKÜ und die Vorratsdatenspeicherung. Stattdessen müsse geprüft werden, ob die Hürden für Einsätze des Trojaners nicht zu hoch angelegt sind. Die SPD erklärte, mit den Online-Durchsuchungen habe man eine Lücke in der Sicherheitsarchitektur geschlossen, zudem würden die Sicherheitsbehörden sehr sorgfältig mit ihrer Kompetenz umgehen.
Bei der FDP wird die Zustimmung für Online-Durchsuchungen als Kompromiss bezeichnet, man bleibt aber bei der Einschätzung aus Oppositionszeiten, nach der Online-Durchsuchungen ein Novum darstellen, auf die der Rechtsstaat besser verzichten sollte. Die Grünen teilen zwar die Gefahreneinschätzung der Regierung, folgern daraus aber nicht, dass der Staat alle Instrumente nutzen dürfe, die ihm zur Verfügung stehen. Die Linke bezeichnet die Trojaner-Einsätze als „unnütz, unverhältnismäßig und unangemessen für einen Rechtsstaat“, die Aktualität der Forderungen unterstreichen die erste und zweite Analyse des Chaos Computer Club (CCC). Mit der Verschwiegenheit zu den Einsätzen im Vorfeld der Veröffentlichung des CCC habe die Bundesregierung die Öffentlichkeit getäuscht.
Die Trojaner-Einsätze sind heftig umstritten, insbesondere nach den Analysen des CCC, denen zufolge die Staatstrojaner auf technischer und rechtlicher Ebene gegen das Urteil das Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2008 verstoßen. Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden wollen auf die Kritik reagieren und den Trojaner zukünftig unter eigener Regie entwickeln, damit der Funktionsumfang der Späh-Software nicht über den rechtlichen Rahmen hinausgeht. Allerdings ist es umstritten, ob das technisch überhaupt möglich ist. Für Kritik sorgt auch der Plan, Mitarbeiter des stark umstrittenen Trojaner-Hersteller DigiTask für die Entwicklung in den Behörden zu engagieren.