Fraktion der Grünen im Europaparlament gegen DRM
Während in einigen europäischen Ländern über einer Adaption der französischen „Three Strikes“-Regelung nachgedacht wird, hat sich die Europaparlamentsfraktion der Grünen und der Europäischen Freien Allianz – beide Parteien treten gemeinsam als eine Fraktion auf – klar gegen die Verwendung von DRM-Maßnahmen ausgesprochen.
Aber auch das Verbot des Filesharings soll nach Ansicht der Abgeordneten aufgehoben werden. Begründet wird dies unter anderem mit dem Zugang zu kulturellen Gütern. Die Produktion dieser sowie der Zugang zu ihnen seien wichtige Elemente in einer demokratischen Gesellschaft. Nach Ansicht der Fraktion sei es durchaus möglich, angesichts der technischen Weiterentwicklung der vergangenen Jahre sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen Ansprüche zu befriedigen, die in der UN-Menschenrechtscharta festgehalten werden.
Dort wird einerseits das Recht des Menschen auf Teilnahme am kulturellen Leben genannt, gleichzeitig aber das Recht auf Schutz von geistigen Eigentum hervorgehoben. Nach Ansicht der Grünen sei es aber nicht Aufgabe der Politik, veraltete Geschäftsmodelle zu schützen oder neue zu entwickeln. Das Ziel müsse sein, einen angemessene Rahmen für Künstler und Kreative zu schaffen, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen.
Ein Mittel dafür sieht man in einer Veränderung des europäischen Vertragsrechts, durch die Künstler eine besser Verhandlungsposition gegenüber den Oligopolen der Unterhaltungsbranche erhalten sollen. Aber auch die Funktionsweise der Verwertungs- und Vergütungsgesellschaften sollte auf europäischer Ebene überarbeitet werden. Diese würden heutzutage weder fair noch transparent arbeiten.
Gleichzeitig müssen nach Ansicht der Politiker auch die Schutzfristen umgestaltet werden, da von diesen derzeit im Wesentlich nur die großen Konzerne, nicht aber die Künstler profitieren. Deshalb solle die aktuelle Regelung – bis zu 70 Jahre nach dem Tod – deutlich vereinfacht und auf ein Maximum von 20 Jahren nach der Veröffentlichung reduziert werden. Allerdings wäre der Schutz nur für fünf Jahre gültig, nach deren Ablauf eine Verlängerung beantragt werden müsste. Damit soll die Anzahl der Werke, deren Rechteeigentümer nicht auffindbar ist, deutlich reduziert werden.
Für den Verbraucher sind den Plänen zufolge zwei Maßnahmen geplant. Zum einen soll wie erwähnt das Kopieren geschützten Eigentums für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch, legalisiert werden, zum anderen soll das Umgehen von DRM-Maßnahmen erlaubt respektive deren Einsatz verboten werden. Begründet wird letzteres mit der Haltung der Industrie, die durch die „Schaffung ihrer eigenen Gesetze“ die Vorgaben der Parlamente aushebelt.
Ursprünglich stammen diese Vorschläge von den Europaabgeordneten der schwedischen Piratenpartei, die ebenfalls zur Fraktion der Grünen zählen. Dass es allerdings in absehbarer Zeit zu den vorgeschlagenen Änderungen kommen wird, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Denn derzeit haben die eher dem konservativen Lager zuzuschreibenden Parteien sowohl im Europaparlament als auch im Europarat, die beide für die Gesetzgebung zuständig sind, die Mehrheit.