Piraten stellen Strafanzeige gegen Bayerns Innenminister
Die Piratenpartei Bayern erstattete am Montag zusammen mit der Humanistischen Union Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen weitere beteiligte Personen. Auslöser hierfür ist der mehrfache Einsatz des Staatstrojaners.
Nachdem der Chaos Computer Club (CCC) eine weitgehende Analyse der durch staatliche Einrichtungen eingesetzten Trojaner-Software veröffentlicht hat, entbrannte eine heiße Diskussion unter Politikern verschiedener Lager sowie Kritikern des Einsatzes. Durch den der Problematik inhärenten Umfang konnte man dabei leicht den Überblick über grundlegende Fragen verlieren. Innerhalb der politischen Lager sowie staatlicher Behörden herrscht immer noch Uneinigkeit über die Bewertung des Trojaner-Einsatzes; die genaue Zahl der bisher durchgeführten Ermittlungen mittels Trojaner blieb ebenfalls lange schwammig.
Relativ schnell wurde indes klar, dass eine der untersuchten Trojaner-Versionen aus Bayern stammte. Dort soll es in den vergangenen Jahren insgesamt 25 Einsätze der Software gegeben haben, obwohl der Trojaner in seiner untersuchten Form nicht nur gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstößt, sondern auch gegen ein aktuelleres Urteil des Landgerichts Landshut. Aus diesem Grunde haben die Piratenpartei Bayern sowie der Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union eine Strafanzeige gegen Innenminister Herrmann und weitere Beteiligte eingereicht. Ihrer Meinung nach sei „in der Beschaffung und dem Einsatz des »Bayerntrojaners« eine Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) sowie eine Verletzung von nach Art. 37 BayDSG bußgeldbewährten datenschutzrechtlichen Vorschriften“ zu sehen.
Ob und wie mit der Strafanzeige umgegangen werden sollte, ist dabei aus Sicht der Piratenpartei sowie der Humanistischen Union eindeutig: „Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können. Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen“, teilte etwa Stefan Körner, Landesvorsitzender der Piratenpartei in Bayern, mit. „Wenn die in den Medien erhobenen Vorwürfe richtig sind, liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat und seine Verfassung vor“, sagt Ulrich Fuchs vom Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union. „Der genaue Sachverhalt kann nur durch konsequente strafrechtliche Ermittlungstätigkeit aufgeklärt werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, darf ein Verfassungsbruch diesen Ausmaßes nicht ohne Folgen bleiben.“
Die komplette Strafanzeige kann als PDF-Version eingesehen werden.
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