HTC kommentiert drohendes Verkaufsverbot
Dem drohenden Verkaufsverbot in Deutschland tritt der taiwanische Smartphone-Hersteller HTC selbstbewusst entgegen. In einer Erklärung vertritt man die Auffassung, dass die vom Münchner Patentverwerter IPCom angedrohten Schritte keinerlei Auswirkungen hätten.
Denn lediglich ein einziges HTC-Smartphone hätte das Patent EP1186189 verletzt, dieses sei aber bereits seit einiger Zeit nicht mehr in Deutschland erhältlich. Um welches Gerät es sich dabei handelt, konnte die deutsche Pressevertretung auf Nachfrage nicht mitteilen. Bei aktuell verfügbaren Geräten habe man Modifizierungen an der UMTS-Integration vorgenommen, wodurch die entsprechende Schutzschrift nicht verletzt würde.
Dass man den angekündigten Einspruch in letzter Minute zurückgezogen habe, liege an einer Entscheidung des Bundespatentgerichtes von vor knapp einem Jahr. In dieser wurde das Patent an sich zwar bestätigt, allerdings stark beschnitten. Gegen dieses Urteil hatten alle betroffenen Parteien jedoch eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof eingereicht, was nun zu zwei widersprüchlichen Rechtsauffassungen führt.
Während HTC in seiner Stellungnahme die Ansicht vertritt, dass durch das Urteil des Bundespatentgerichts die ursprünglich von IPCom erhobenen Vorwürfe nicht mehr zutreffend wären, verweisen mehrere Experten, darunter Florian Müller – Autor des Blogs Foss Patents – darauf, dass bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes das Patent in vollem Umfang weiterhin Gültigkeit hat.
Müller vertritt zudem die Auffassung, dass nicht nur das nicht näher genannte eine Gerät gegen das Patent EP1186189 verstoße. Denn das Mannheimer Gericht hatte ursprünglich betont, dass die Schutzschrift wesentliche Bestandteile der UMTS-Technik beträfe, diese seien also nicht ohne weiteres durch Modifikationen zu ersetzen. Zudem stelle sich die Frage, so der Patentexperte, warum HTC seinen Einspruch gegen des Urteil des Bundespatentgerichtes nicht zurückgezogen habe, wenn dieses die Probleme lösen würde.
Und auch die Aussage, dass lediglich ein einziges Modell betroffen wäre, hält Müller für nicht zutreffend. Im Mannheimer Urteil ist an vielen Stellen die Rede von mehreren in Deutschland erhältlichen Modellen, welche die das Patent verletzende Technik verwenden würden.
Auf Nachfrage bestätigte IPCom, dass man an der in der vergangenen Woche getroffenen Entscheidung, das Vertriebsverbot umzusetzen, festhalten werde und die notwendigen Schritte eingeleitet habe. Auch habe man keinen Zweifel daran, dass die von HTC angeführten Modifizierungen die Verletzung des Patentes umgehen würden. Ein Verkaufsverbot würde zudem für alle UMTS-fähigen Geräte des taiwanischen Herstellers gelten, dies sei dem Urteil des Landgerichts Mannheim von Anfang 2009 zu entnehmen.
Sollte HTC der Forderung nach einem Vertriebsverbot in Deutschland nicht nachkommen, werde man ein Zwangsgeldverfahren einleiten, so IPCom.