SPD fordert neue Gesetze für Trojaner-Einsatz

Andreas Frischholz
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Die SPD fordert präzisere Gesetze für den Einsatz der Staatstrojaner und will eine entsprechende Gesetzesänderung vorschlagen. In der Strafprozessordnung (StPO) sei eine klare Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nötig, sagte der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann.

Bislang ist allerdings nur die klassische Telefonüberwachung explizit geregelt, jedoch vertreten Sicherheitsexperten die Auffassung, dass über den Paragraf 100a der StPO auch die Quellen-TKÜ legitimiert ist. Dem widerspricht Hartmann nicht, jedoch fordert er, für die Quellen-TKÜ einen gesetzlichen Rahmen festzulegen. Es dürfe nur laufende Kommunikation überwacht werden, Instrumente wie das regelmäßige Erstellen von Screenshots bei einem überwachten Computer müssten hingegen ausgeschlossen werden. Ebenso sprach er sich für eine klare Definition der richterlichen Genehmigungen und Kontrollen aus, zudem müsse die Überwachung protokolliert werden.

Darüber hinaus soll zukünftig auch der Generalbundesanwalt eine Quellen-TKÜ zur Strafverfolgung bei Terrorlage oder schwerster Kriminalität veranlassen dürfen. Bislang ist das aufgrund des Widerspruchs von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht möglich. Die Grünen sehen den Vorstoß der SPD ebenfalls kritisch. Zuerst sollen „grundrechtsschonendere Alternativen“ erörtert werden, worüber sich die Grünen bereits mit Experten ausgetauscht haben und alsbald ein öffentliches Fachgespräch führen wollen, erklärte der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz.

Komplett ausschließen wolle man ein „Trojanerermöglichungsgesetz“ zwar nicht, allerdings müsse neben den Alternativen zuvor noch geprüft werden, ob ein entsprechendes Gesetz überhaupt verfassungskonform gestaltet werden kann. Das wird von Juristen angezweifelt, vor allem nach den jüngsten Skandalen um die vom Chaos Computer Club analysierten Staatstrojaner.