Union bietet Kompromiss bei Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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Allmählich kommt Bewegung in den Streit von CDU/CSU und FDP um die Vorratsdatenspeicherung. Innenminister Friedrich (CSU) hat nun einen Kompromissvorschlag eingebracht, nach dem die Speicherung von Vorratsdaten auf vier Monate anstatt sechs Monate beschränkt werden soll.

Zu weiteren Zugeständnissen ist Friedrich bei den Zugriffsmöglichkeiten der Behörden bereit, die nur in Fällen schwerer Kriminalität gestattet werden sollen, erklärte der Minister gegenüber Focus online. Die Einwände der FDP nehme er ernst, deswegen wolle er dem Koalitionspartner eine Brücke bauen, um „ihre Vorbehalte überwinden zu können“. Friedrich begründet die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung erneut mit der Neonazi-Mordserie, infolge derer sich Sicherheitsbehörden über das Fehlen entsprechender Daten beklagten. Kritiker werten die Forderungen der Sicherheitsbehörden jedoch als Ablenkungsmanöver, um von eigenen Fehlern abzulenken.

In den Reihen der FDP ist der Kompromissvorschlag auf Ablehnung gestoßen. FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff sagte, dass es zwar schön sei, wenn sich die Union auf die FDP zubewege, allerdings bestehen die Liberalen auf eine anlassbezogene Datenspeicherung, um der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu entsprechen. Das hatte die ursprüngliche Reglung im März 2010 aufgehoben, da eine verdachtsunabhängige Speicherung die Grundrechte verletzt. Allerdings verweist die Union auf die EU-Richtlinie, welche die Vorratsdatenspeicherung vorschreibt. Wegen des Verstoß gegen die Richtlinie droht unter anderem Deutschland derzeit ein Verfahren seitens der EU, allerdings ist die Richtlinie mittlerweile auch auf EU-Ebene umstritten.

Völlig unumstritten ist die Frage nach der Vorratsdatenspeicherung offenbar auch nicht bei der FDP. In einem Blog-Eintrag berichtet Nico Lumma von der Jahrestagung des Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), auf dem sich der FDP-Politiker Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben soll – als Begründung habe er allerdings nicht Terrorabwehr genannt, sondern den Schutz von Urheberrechten. Neu sind solche Aussagen nicht, entsprechende Forderungen von Medienverbänden wurden bereits im Sommer publik. Aktuell dürften sie aber vor allem für Zweifel an den Zugeständnissen von Friedrich sorgen, der die Zugriffsmöglichkeiten von Behörden eigentlich beschränken wollte.

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