Verbraucherzentrale mahnt Electronic Arts ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Electronic Arts aufgrund undurchsichtiger Geschäftsbedingungen und unzureichender Kundeninformationen in Zusammenhang mit Origin und Battlefield 3 abgemahnt. Dies teilt der Verband heute auf seiner Homepage mit.
Vorgeworfen wird dem Entwickler und Publisher unter anderem der nicht ausreichende Hinweis darauf, dass während des Spielens eine permanente Internet-Verbindung sowie die Installation einer zusätzlichen Software in Form von Origin von Nöten sei. Lediglich im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung seien diese Erfordernisse vermerkt.
Zudem seien auch die Origin-Geschäftsbedingungen nicht in ausreichendem Umfang erklärt geschweige denn deren Umfang voll überschaubar. Denn einige Punkte werden nur abstrakt angeführt. So wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass Daten gesammelt und weiterverarbeitet werden können. Einen Hinweis darauf, um welche Daten es sich dabei im einzelnen handelt, gibt es jedoch nicht.
Aber auch die mittlerweile gängige Praxis, eine Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen während oder vor der Installation und somit erst nach dem Kauf einzuholen, wurde vom vzbv bemängelt. Das deutsche Recht sähe hier vor, dass „[...] dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen“ müsse, also beim Kauf.
Hintergrund sind die zahlreichen Beschwerden über Electronic Arts' Zusatz-Software Origin. Diese wird zwingend für einige aktuelle Spiele wie etwa Battlefield 3 oder FIFA 12 vorausgesetzt. Die dazugehörigen Bedingungen entsprechen trotz einer vorgenommenen Überarbeitung nach Ansicht vieler nicht der hierzulande geltenden Gesetzeslage.