British Telecom reicht Klage gegen Google ein
Eines der Themen des Jahres dürfte die aktuelle Flut an Patentklagen sein, insbesondere die Mobilfunkbranche ist hier involviert. Ganz neue Dimensionen könnte nun aber eine Auseinandersetzung zwischen British Telecommunications (BT) und Google erreichen.
Denn BT hat in der vergangenen Woche Klage gegen den Suchmaschinenbetreiber beim für den US-amerikanischen Bundesstaat Delaware zuständigen Gericht eingereicht. Als Klagegrund wird die Verletzung von sechs Schutzschriften angeführt, die BT teilweise bereits 1997 vom US-Patentamt zugesprochen wurden.
Der 23 Seiten umfassenden Klageschrift zufolge sollen zahlreiche Google-Dienste diese Patente verletzen, darunter Google Maps, Android, Google Music, die Google-Suche, Google Places, Google Offers, Googles Werbedienste (AdSense, AdWords, AdMob), das soziale Netzwerk Google+, der Android Market, Google Books, Google Docs sowie der E-Mail-Dienst Google Mail.
Die aufgeführten und nach Auffassung von BT verletzten Patente decken ein weites Spektrum ab. Dazu gehören die Art und Weise, wie Dienste aufgrund der vorhandenen Datenübertragungswege verschiedene Optionen anbieten (Patent 6.151.309). Als Beispiele werden hier Google Music und Android angeführt, die gewissen Möglichkeiten bei Nichtvorhandensein eines WLANs nicht anbieten.
Google Maps hingegen verletze das Patent 6.169.515. Dieses beschreibt die Routenführung, die den Nutzer eines Mobilgerätes zu einem festen Punkt leitet. Insbesondere die Art und Weise der Verknüpfung von Standort und Routenführung sowie die Darstellung mit Overlays scheint hier Rechte zu verletzen. Zusätzlich führt BT das Patent 6.650.284 an, welches die oben genannte Schutzschrift um die Möglichkeit erweitert, die genannten Daten auf das gewählte Fahrzeug oder die Fortbewegungsmethode anzupassen. Ebenfalls um sogenannte Location Based Services geht es bei Patent 6.397.040, im einzelnen um das Generieren und Übertragen von Auswahllisten in Bezug auf den eigenen Standort.
Schutzschrift 6.578.079 behandelt die netzwerkbasierte Nutzererkennung innerhalb eines Kommunikationsnetzwerks auf Basis einer Datenbank in Verbindung mit den Zugriffsrechten des des jeweiligen Accounts in Bezug auf Apps, Bücher, Musik, Videos und anderes. BT führt hier insbesondere den Android Market und Google Music als Beispiele an, die die eigenen Rechte verletzen würden.
Das sechste von BT angeführte Patent (6.826.598) behandelt den Abruf sowie die Speicherung von Daten in einem dezentralisiert Speicher. Als Beispiel nennt das britische Unternehmen Google Maps. Der Kartendienst zeige einige Informationen in allen Zoom-Stufen an, andere hingegen nur in bestimmten. Entscheidend dafür sei, dass der Kartendienst aufgrund der Kombination aus Längen- und Breitengrad sowie der Zoom-Stufe im dezentralisierten Speicher die entsprechenden Kartenteile suche und übertrage.
Der Patentexperte Florian Müller vermutet, dass BT und Google bis vor kurzem noch über eine Lizenzierung der angeführten Schutzschriften verhandelt haben könnten. Da es aber keine Einigung gegeben habe, hätte BT sich letztendlich zur Einreichung der Klage entschieden.