Kanzlei versteigert Abmahn-Forderungen von Filesharern
Die Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) will offene Forderungen versteigern, die sich aus Abmahnungen von Filesharern ergeben. Dabei sollen Pakete unter den Hammer kommen, die insgesamt über 70.000 Abmahnungen umfassen. In allen Fällen sollen Rechte an pornografischen Filmen verletzt worden sein.
Die etwas ungewöhnliche Versteigerung wird auf einer eigens eingerichteten Seite beworben. Insgesamt geht es um Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro verteilt auf rund 70.000 Abmahnungen denen jeweils ein Streitwert in Höhe von 1.286,80 Euro zugrunde liegt. Bei allen Forderungen wurde bereits die zweite Aufforderung zur Zahlung durch die beschuldigten Filesharer ignoriert, weshalb diesen auch die hohe Summe zur Last gelegt wird. Sämtliche Forderungen sollen aus den Jahren 2010 und 2011 stammen und bereits sämtliche Gebühren (Anwalt, Schadensersatzansprüche, andere Aufwendungen) enthalten.
Wer auf die offenen Forderungen bieten will, der muss sich bei U+C registrieren, einen Gewerbeschein oder Handelsregistereintrag vorweisen und eine Kaution in Höhe von 5.000 Euro hinterlegen. Dann soll man Einsicht in eine Beispielforderung erhalten und auf weitere Positionen bieten können, die im Zehn-Minuten-Takt wechseln. Die letzte Position soll am 12. Dezember versteigert werden. Das Angebot richtet sich augenscheinlich vor allem an Inkasso-Unternehmen, die mit dem Eintreiben der noch offenen Forderungen ein Geschäft machen wollen. Tendenziell ist die Zahlungsbereitschaft der Beschuldigten hoch, wie heise online anmerkt – U+C vertritt vornehmlich Rechteinhaber aus der „Adult Entertainment“-Branche. Die Abmahnungen betreffen also zumeist Filesharer, die sich über Tauschbörsen pornografische Inhalte heruntergeladen und diese verteilt haben. Damit ist der Peinlichkeitsfaktor bei einer Abmahnung höher als bei vergleichbaren Fällen in einem anderen Genre.
Interessant ist an der Auktion für Außenstehende vor allem auch die Tatsache, welchen Umfang die Forderungen haben, welche die Kanzlei vertritt. In der Regel hält sich die Abmahnindustrie bedeckt wenn es um konkrete Zahlen geht. Dass in den Jahren 2010 und 2011 allein offene Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro übrig blieben, lässt tief blicken.