Motorola erwirkt weitere Verfügung gegen Apple
Derzeit sorgt Apple eher mit juristischen Auseinandersetzungen als mit seinen Produkten für Aufsehen. Denn nicht nur mit Samsung liefert man sich diverse Schlagabtausche, auch mit Motorola befindet man sich im Zwist.
Erst vor rund einem Monat sprach sich das Landgericht Mannheim zugunsten des Handy-Pioniers aus. Motorola hatte gegen Apple USA aufgrund der Verletzung des Europäischen Patents 1010336 (B1) geklagt, die Auswirkungen des Urteils waren aber marginal. Nun aber hat das gleiche Gericht am heutigen Vormittag in einer weiteren Klage bezüglich der selben Schutzschrift erneut im Sinne der zukünftigen Google-Tochter entschieden. Beklagter in diesem Fall: Apple Sales International Ireland.
Laut Urteil hat es die irische Tochter „zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern“, die das genannte Patent verletzen. Betroffen sind somit sämtliche Apple-Geräte, die die GPRS-Technik verwenden, im einzelnen alle Varianten des iPhones sowie 3G-fähigen Versionen beider iPad-Generationen. Um das Urteil zu vollstrecken, muss Motorola jedoch unter anderem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen.
Sollte dies geschehen, darf die irische Apple-Tochter keine betroffenen Geräte mehr nach Deutschland liefern, der Verkauf der bereits in Deutschland befindlichen iPhones und iPads ist somit nicht betroffen. In einer ersten Stellungnahme kündigte Apple Deutschland aber bereits an, dass das Urteil keinen Einfluss auf das Weihnachtsgeschäft haben wird. Zudem wird allem Anschein nach Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt sowie eine sofortige Aussetzung des Mannheimer Urteils beantragt.
Das Gericht verweist in seinem Urteil allerdings ausdrücklich darauf, dass Apple durch Modifikationen das Patent umgehen könne. Wie der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog schreibt, hat Apple allerdings bereits in der Vergangenheit versucht, für die besagte Schutzschrift eine Lizenz auf FRAND-Basis von Motorola zu erhalten. Dies habe man allerdings mit Verweis auf einige Bedingungen, die Apple eingefordert hat, abgelehnt. Diese Ablehnung wurde nun von Seiten des Gerichts für gültig erklärt.