Apple unterliegt Samsung in den Niederlanden
Auch wenn es in den vergangenen paar Wochen ruhiger um die zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung war, gingen die vor Gericht ausgetragenen Streitigkeiten dennoch weiter. Dabei zeigt sich allmählich, dass Samsung nach und nach die Oberhand gewinnt.
Denn nach dem zuletzt mehrere Gerichte den Anträgen Apples nicht mehr gefolgt waren – darunter das Landgericht Düsseldorf im Falle des Galaxy Tab 10.1N, hat Samsung nun auch in den Niederlanden einen überaus wichtigen Sieg errungen. Dabei ging es um die beiden Tablets Galaxy Tab 10.1 sowie Galaxy Tab 10.1v, die nach Ansicht des iPad-Herstellers die eigenen Geschmacksmuster aufgrund eines zu ähnliches Designs verletzen würden.
Während man in der ersten Instanz mit dieser Argumentation noch gewinnen konnte, entschied das Berufungsgericht gestern anders. Nach dessen Ansicht könnten sowohl „informierte Nutzer“ als auch Laien Unterschiede zwischen Apples und Samsungs Tablets erkennen. Man dürfe zudem nicht außer acht lassen, so das Gericht, dass gerade letztere Personengruppe das Gerät als ganzes und nicht einzelne Details betrachten würden. Dabei gebe es deutlich erkennbare Unterschiede, unter anderem im Größenverhältnis des Display-Rahmens sowie in der Gestaltung der Rückseite.
Aus der Sicht der beiden Kontrahenten ist diese Entscheidung aber nicht nur für den niederländischen Markt wichtig, sondern für weite Teile Europas. Denn Apple hatte in Den Haag nicht nur gegen die südkoreanische Mutter, sondern auch die lokalen Töchter Samsung Electronics Europe Logistics BV und Samsung Electronics Overseas BV geklagt, die unter anderem für den europäischen Vertrieb zuständig sind.
Somit darf Samsung die beiden betroffenen Geräte auf diesem Wege wieder nach Europa einführen und dort vertreiben, mit Ausnahme der Staaten, in denen andere Gerichte dies untersagt haben. Von diesem Urteil nicht betroffen sind allerdings diverse Smartphones der Südkoreaner. Hier läuft in Den Haag nach wie vor ein Prozess wegen möglicher Patentverletzungen.