Baldige Entscheidung über „Two-Strikes“-Verfahren

Andreas Frischholz
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Über das als „Two-Strikes“ bekannt gewordene Warnhinweissystem zur Ahndung von mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen soll offenbar bald eine Entscheidung getroffen werden, sagte der parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto (FDP).

Auf der Musikmesse Midem in Cannes verkündete er, dass in der kommenden Woche eine Vergleichsstudie veröffentlicht wird. Diese werde zwar keine eindeutige Antwort geben, soll neben einer weiteren Untersuchung aber die Basis für den kommenden Wirtschaftsdialog mit „Stakeholdern“ Anfang März darstellen. Die zweite Untersuchung wird sich mit den im Ausland eingesetzten Varianten befassen – zum Beispiel dem französischen Hadopi-System, das nach zwei Warnhinweisen bei einem dritten Vergehen ein Internetverbot vorsieht. Dieser Schritt wird jedoch von der deutschen Regierung abgelehnt.

Otto will die Diskussion über die Urheberrechtswarnungen endlich zu einem Abschluss bringen. Dabei zeigt er sich verständnisvoll für die Musikindustrie. Im Jahr 2010 sollen nach Branchenangaben „nach wie vor mehr als 300 Millionen Songs illegal aus dem Netz“ heruntergeladen worden sein, deswegen wäre die „effektive Durchsetzung des Urheberrechts“ weiterhin „ein wichtiges Anliegen der Branche“. Neben Branchenverbänden wie dem Deutschen Musikverlegerverband (DMV) fordern auch Unionspolitiker, verstärkt gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling hat beispielsweise die Provider im Auge, die er ebenfalls in der Verantwortung sieht.

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