Berliner Polizei wertete 4,2 Millionen Handy-Daten aus
Die Berliner Polizei habe in den vergangenen Jahren über vier Millionen Datensätze von Handy-Nutzern in der Hauptstadt erhoben. Dies berichtet die Berliner Morgenpost unter Berufung auf Aussagen der Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Gesucht wurden dabei Brandstifter – erfolglos.
Das Anzünden von Fahrzeugen ist seit Jahren ein Problem in Berlin. Allein in den vergangenen vier Jahren soll es in über 1.500 Fällen zu derartigen Brandstiftungen gekommen sein. Die Berliner Polizei konnte diesbezüglich noch keine nennenswerten Erfolge verzeichnen. Dabei versuchte sie auch mithilfe von erhobenen Mobilfunkdaten, verdächtige Personen ausfindig machen zu können.
Der Umfang dieser Ermittlungen wird jetzt deutlich und schürt die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens. So wurden in Berlin über 4,2 Millionen Datensätze in 357 Fällen gesammelt. 1,7 Millionen dieser Datensätze werden weiterhin aufbewahrt, der Rest wurde gelöscht. In jedem Fall soll der Sammlung der Datensätze eine „schwere Straftat“ zugrunde liegen. Dazu zählt auch Autobrandstiftung. Ein detaillierteres Bild so einer Datenerhebung, bei der Verkehrsdaten, Rufnummern und Bestandsdaten mit dem Namen und der Anschrift des Mobilfunkteilnehmers ermittelt werden können, zeichnet das Blog Netzpolitik.org. In dem Blog-Eintrag wird auf Basis vorliegender Ermittlungsakten aufgezeigt, wie in einem Fall der versuchten Brandstiftung die Daten von 13 Funkzellen im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain gesammelt wurden, sofern dort ein Handy in einem Zeitintervall von 75 Minuten aktiv war.
Dabei ist die Erhebung und Auswertung von Mobilfunkdaten umstritten. Als Reaktion auf die Veröffentlichung des genauen Umfangs der Ermittlungen zeigten sich etwa Vertreter der Piraten und der Linksfraktion schockiert. Sie bezeichneten das Vorgehen unisono als schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und „unverhältnismäßig“. Vertreter der Grünen und der CDU verteidigten das Vorgehen hingegen. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) versicherte etwa, dass alles „streng nach Recht und Gesetz abgelaufen“ sei. Sein Parteikollege Wolfgang Bosbach sprach davon, dass die Abfragen „nachvollziehbar“ seien.
Kritisiert wird in dem Zusammenhang auch, dass die Betroffenen der ausgewerteten Handy-Daten im Nachhinein nicht über den Vorgang informiert wurden. Außerdem wird von Kritikern des Vorgehens gefordert, dass in jedem Fall überprüft werden müsse, ob eine richterliche Anordnung vorgelegen habe. Zudem müsse man abwägen, ob diese Datenerhebung im großen Stil gerechtfertigt sei, wenn doch bisher keine Tat mittels derlei Abfragen aufgeklärt werden konnte.