Debatte um geplante EU-Datenschutzverordnung

Andreas Frischholz
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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich kritisiert die geplante Datenschutzverordnung der EU-Kommission, meldet der Spiegel. Der Entwurf, der Ende des Monats offiziell vorgestellt werden soll, geht ihm zu weit, es würden erneut Kompetenzen an die EU abgegeben.

Die Arbeit an einem einheitlichen europäischen Datenschutz wird von EU-Justizkommissarin Viviane Reding vorangetrieben. Angesichts der Kritik mahnt sie zu Geduld, man solle den offiziellen Vorschlag der EU-Kommission abwarten, zuvor habe eine Diskussion wenig Sinn. Mit Bezug auf die kritisierte Kompetenzverlagerung erklärte sie, man würde den Mitgliedstaaten „natürlich auch künftig wichtige Spielräume“ einräumen.

Weitere Kritik kam aus der deutschen Wirtschaft. Dieter Kempf, Präsident des Branchenverbandes Bitkom, sieht die Strafen für Unternehmen von bis zu fünf Prozent des Umsatzes bei Verstößen gegen die Datenschutzverordnung als höchst problematisch. Bereits in der vergangenen Woche sorgte ein Beitrag von Verfassungsrichter Johannes Masing in der Süddeutschen Zeitung für Aufsehen, der in dem geplanten Entwurf erhebliche Einschnitte in die nationalen Grundrechte sieht. Die Verordnung „verdränge jede Form mitgliedsstaatlichen Rechts“, Urteile des Bundesverfassungsgerichtes - von Volkszählungsurteil bis zur Vorratsdatenspeicherung - wären Makulatur.

Interessanterweise stoßen die Vorstöße auf Erstaunen bei Bürgerrechtlern, die ansonsten regelmäßig gegen potentiell Grundrechte bedrohende Vorhaben zu Felde ziehen. Bei netzpolitik.org hat man mit Unverständnis auf den Beitrag von Masing reagiert. Dessen Beitrag schlage Alarm, wo es nicht nötig wäre. Deutsche Spezialgesetze von Lauschangriff über Vorratsdatenspeicherung bis zum Staatstrojaner werden von diesem gar nicht berührt. Auch sie mahnen dazu, erstmal den final Entwurf der EU-Kommission abzuwarten. Ebenfalls mit Erstaunen hat der Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog Internet Law reagiert. Er stimmt Masing zumindest soweit zu, dass „das deutsche Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch hinfällig wäre“. Ob auch Meinungsfreiheit und andere Freiheitsrechte betroffen sind, erscheint ihm fraglich, wäre aber möglich.

Schlussendlich erklärt auch er, den konkreten Entwurf aus Brüssel abzuwarten. Inwieweit eine Harmonisierung des EU-Datenschutzes zu einer Verbesserung der Grundrechte oder zu Einschnitten führt, hängt vor allem von der konkreten Formulierung des Entwurfes ab. Dieser soll laut EU-Kommissionspräsident Barroso wie geplant am 25. Januar vorgestellt werden.