Entwurf für EU-Datenschutzverordnung offiziell vorgestellt
EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat in der vergangenen Woche den angekündigten und umstrittenen Entwurf zu einer neuen EU-Datenschutzverordnung vorgestellt. Ziel der Reform ist eine Stärkung der Privatsphäre der Nutzer, während für Unternehmen die Kosten sinken sollen.
Mit der Reform will die EU die Datenschutzvorschriften aus dem Jahr 1995 überarbeiten. Durch den technischen Fortschritt habe sich die Art und Weise, wie Daten erhoben, abgerufen und verwendet werden, grundlegend verändert. Zudem wurden die Vorschriften von den 27 Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt. Durch die Datenschutzverordnung soll eine Harmonisierung des europäischen Datenschutzrecht erreicht werden, wodurch Unternehmen durch geringeren Verwaltungsaufwand bis zu 2,3 Milliarden Euro jährlich einsparen sollen. Das Vertrauen von Nutzern in Online-Dienste soll gestärkt werden, indem „die Bürger künftig besser über ihre Rechte informiert sein und größere Kontrolle über ihre Daten haben werden“, so Reding.
Zukünftig sollen Bürger leichter auf ihre Daten zugreifen und bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter übertragen können, also ein Recht auf „Datenportabilität“ erhalten. Ebenso sieht die Vorschrift ein „Recht auf Vergessenwerden“ vor, mit dem alle Bürger das Recht haben, ihre eigenen Daten zu löschen, sofern keine legitimen Gründe gegen die Speicherung sprechen. Um die Einhaltung der Rechte zu gewährleisten, sollen die nationalen Datenschutzbehörden gestärkt werden, allerdings auch die Kooperation untereinander verbessern. So sollen Nutzer sich bei Verstößen von Unternehmen an die nationale Behörde wenden können und nicht die Behörde des Landes, in dem das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat.
Ebenfalls dürfen die nationalen Behörden Strafen an Unternehmen verhängen, die im Bereich von bis zu einer Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens liegen. Der neue Datenschutzverordnung werden alle Unternehmen unterliegen, die auf dem EU-Markt aktiv sind – unabhängig davon, ob der Sitz des Unternehmens inner- oder außerhalb der EU liegt. Nun werden die Vorschläge der Kommission dem Europäischen Parlament und den EU-Ministerrat zur weiteren Debatte übermittelt. Diese dürfte interessant werden, bereits in den vergangenen Wochen gab es erhebliche Kritik an dem bis dato verfügbaren Versionen des Entwurfs, auch wenn die Umsetzung eines harmonisierten Datenschutzes grundsätzlich unterstützt wird.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht es allerdings nach wie vor kritisch, dass weitere nationale Kompetenzen auf EU-Ebene verlagert werden. Von Datenschützern und Wirtschaftsverbänden wird der Entwurf positiv eingeschätzt, auch wenn zahlreiche Kritikpunkte genannt wurden. So befürchtet etwa Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), dass der neue EU-Datenschutzstandard unter dem Niveau des aktuell in Deutschland geltenden fallen könnte. Dagegen sieht der Branchenverband Bitkom Probleme bei der Ausweitung des Einwilligungsprinzips – bei Einwilligungserklärungen soll zukünftig die Datenschutzfreundlichste Variante als Standard eingestellt werden. Bitkom-Präsident Prof. Kempf sieht allerdings das Problem, dass beim ständigen Verlangen nach Einwilligungen „das Web zu einem Hindernisparcours umgebaut“ werde.