Grooveshark stellt Betrieb für Deutschland ein
Der Online-Musikdienst Grooveshark hat den Zugriff für Nutzer aus Deutschland beendet. Surft man mit deutscher Kennung die Internetseite der Community an, bekommt man nur einen Texthinweis auf das vorläufige Ende zu Gesicht, das angeblich aufgrund „zu hoher Betriebskosten“ notwendig sei. Gemeint sind damit GEMA-Forderungen.
Bei Grooveshark handelte es sich um einen Musik-Streaming-Service ähnlich dem hierzulande ebenfalls bekannten Dienst Simfy. Grooveshark bot dabei die von Nutzern hochgeladene Musik als Stream an und rangierte damit in einer rechtlichen Grauzone. Zuletzt strengte Universal Music eine Klage gegen das angeblich erfolgreichste Streaming-Angebot an. Der Musikkonzern zweifelte Ende 2011 die Legalität des Angebots an und will die Seite schließen lassen. Tatsächlich hat Grooveshark nur eine Vereinbarung mit einem Major-Label – EMI – getroffen und kann darüber hinaus auf Verträge mit einigen Indepentend-Labels und Künstlern verweisen.
Für die Schließung in Deutschland sind damit nicht überraschend ebenfalls Fragen des Urheberrechts beziehungsweise der Vergütung verantwortlich. Grooveshark gibt unverhältnismäßig hohe Betriebskosten als Grund für die Schließung an, die durch die Gebühren der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verursacht würden. Der Dienst verabschiede sich daher bis auf weiteres und rät seinen Nutzern, sich an die GEMA zu wenden. Nutzer von Grooveshark können ihre Musik vorerst noch exportieren, wie lange dieser Service bestehen bleibt, ist aber nicht bekannt.
Mittlerweile hat sich die GEMA in einer Pressemitteilung zur Beendigung des Grooveshark-Dienstes in Deutschland gemeldet. Die Gesellschaft weist alle Vorwürfe von sich und behauptet ihrerseits, dass Grooveshark bisher nicht versucht habe, mit der GEMA Kontakt aufzunehmen. Vielmehr weigere sich Grooveshark grundsätzlich, so die Formulierung der Pressemitteilung, „den von ihm betriebenen Dienst überhaupt in irgendeiner Form zu vergüten.“ Es könne laut Ansicht der GEMA also seitens Grooveshark gar nicht der Grund „zu hoher Betriebskosten“ vorgeschoben werden. Vielmehr sei es „die generelle Tatsache, dass Grooveshark Urheber und andere Rechteinhaber an seinen Umsätzen beteiligen muss“, die zum Ende des Dienstes in Deutschland geführte habe.