Landgericht Mannheim entscheidet gegen Samsung
Innerhalb von nur acht Tagen hat das Landgericht Mannheim in zwei Verhandlungen gegen Samsung entschieden und sich somit zumindest auf den ersten Blick zugunsten Apples ausgesprochen. In beiden Fällen ging es um angebliche Verletzungen von UMTS-Patenten.
Insgesamt hat das südkoreanische Unternehmen dem kalifornischen Konkurrenten die Missachtung von fünf Schutzschriften vorgeworfen, die im Zusammenhang mit der UMTS-Technik stehen und sich im Eigentum von Samsung befinden. Während das Gericht in der ersten Verhandlung bereits am 20. Januar dem Antrag Samsungs nicht folgte, wurde auch im zweiten Fall entsprechend entschieden.
Beide Urteile sind bislang nicht explizit begründet, unter Umständen aufgrund den noch offenen Verhandlungen, in den es um die letzten Patente geht. Sollte das Gericht hier zugunsten Samsungs entscheiden, wären die vorherigen Entscheidungen in der Praxis unwichtig: Eventuell verhängte Strafen oder mögliche Maßnahmen wären vermutlich nahezu identisch und könnten bis zu einem Vertriebsverbot entsprechend ausgestatteter Geräte reichen.
Denkbar ist jedoch auch, dass Samsung keinerlei Ansprüche an Apple selbst richten kann. Denn der iPhone-Hersteller bezieht die Komponenten, die die Schutzschriften verletzen sollen, von einem dritten Anbieter. Dieser könne jedoch regulär Lizenzgebühren entrichtet haben, womit keine Verletzung durch Apple-Hardware vorliegen würde.