Urheberrechtsabgabe kommt vor den OGH
Als im Herbst des Jahres 2010 die österreichischen Verwertungsgesellschaften einen weiteren Versuch starteten, einen sogenannte Leerkassettenvergütung auf Festplatten einzuheben, focht HP stellvertretend für den österreichischen IT-Handelssektor dies gerichtlich an. In Kürze soll der Rechtsstreit nun vor den OGH kommen.
Nachdem die österreichischen Verwertungsgesellschaften schon 2005 und 2009 vergeblich eine Einhebung einer solchen Abgabe einzuführen versuchte, probierten sie es im Jahr 2010 erneut. Ihre Begründung war, dass Festplatten generell für die Speicherung von urheberrechtlich geschützten Inhalten verwendet werden würden und demnach eine Abgabe von Seiten der Händler zu entrichten sei. Dieser Ansicht wurde von diversen Stellen widersprochen (den Händlern, aber auch von der österreichischen Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer).
HP entschied sich schlussendlich diesbezüglich stellvertretend für die betroffene Branche vor Gericht zu gehen, zumal man diese Anstrengung aufgrund der Firmengröße am ehesten schultern konnte. In der ersten Instanz wurde HP im April 2011 vom Handelsgericht Wien Recht gegeben, es erfolgte eine Berufung von Seiten der Verwertungsgesellschaften. Diese wurde nun vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen, womit nur noch die Anrufung des OGH mittels einer Revison möglich ist. Das wollen die Verwertungsgesellschaften auch tun. Der OGH entscheidet dann letztinstanzlich und endgültig, sofern er die Rechtssache nicht in die erste Instanz zur Neuverhandlung zurückverweist.
Laut einer Sprecherin von HP, die das Urteil des OLG Wien naturgemäß begrüßte, wurde angeführt, dass schon das erstinstanzliche Gericht befand, dass die vorhergegangene Judikatur des OGH aus den vorherigen Fällen „zu 100% auch hier anwendbar“ sei.