Verkaufsverbot des Galaxy Tab bleibt bestehen
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Seit September letzten Jahres ist Samsung der Verkauf des Tablets in Deutschland aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Düsseldorfer Landgerichts untersagt.
Aufgrund der einstweiligen Verfügung darf auch das Galaxy Tab 8.9 nicht verkauft werden. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts, eine höhere Instanz als das Gericht, das die Verfügung im September verhängt hat, stützt sich auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die niedrigere Instanz hingegen traf ihre Entscheidung aufgrund einer Verletzung des Geschmacksmusters für einen Tablet-Computer, das Apple sich 2004 schützen ließ. Nach wie vor ist das Verkaufsverbot aber keine endgültige Entscheidung, da es sich um ein Eilverfahren handelt. Patentexperte Florian Müller erklärt in seinem Blog Foss Patents ebenfalls, dass sich die Verfügung nur auf deutsches Recht bezieht und Apple dies nicht auf ändere Länder übertragen kann. Daher kann man das Verkaufsverbot lediglich als Etappensieg für Apple betrachten.
In anderen Ländern, wie beispielsweise Australien oder in den Niederlanden, konnte sich Apple hingegen nicht auf Dauer durchsetzen wie hierzulande. Um das im September auferlegte Verkaufsverbot zu umgehen, überarbeitete Samsung den Tablet-Computer leicht.