Deutsche Verlage streiten weiterhin mit Google
Der Kampf zwischen den deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern auf der einen Seite und Google auf der anderen geht in eine neue Runde. Ob sich Google mit der marktbeherrschenden Suchmaschine illegitime Vorteile verschafft, soll nun nicht mehr vom Bundeskartellamt, sondern von der EU-Kommission untersucht werden.
„Wir tragen unsere Bedenken nach Brüssel“, verkündete Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) im Unterausschuss „Neue Medien“ des Bundestag. Die Verleger werfen Google vor, mit Inhalten von Zeitungen und Zeitschriften Geschäfte zu machen, indem der Suchmaschinenbetreiber in seinem Angebot Textauszüge aus Artikeln (sogenannte „Snippets“) samt Werbeschaltung präsentiert. Über ein „Fair-Share“-Konzept wollen die Verleger nun an den Werbeeinnahmen beteiligt werden. Darüber hinaus wirft man Google vor, kein neutrales Ranking anzubieten, sondern eigene Dienste zu bevorzugen.
Die Argumentation der Verleger ist nicht neu, sie deckt sich mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht, für das die Verlegerverbände seit geraumer Zeit Stimmung in den Reihen der Politik machen. Ebenso widerspricht Google nach wie vor den Vorwürfen, man bevorzuge eigene Dienste. Mit dem Tool Insights for Search sorge man für eine größere Transparenz über die Grundlagen der Suchalgorithmen, sagte Google-Jurist Arnd Haller. Allerdings wolle man nicht zu viele Details preisgeben, um Suchmaschinenoptimierern die Manipulation zu erschweren.
Mit geringen Chancen auf eine erfolgreiche Kartellklage in Brüssel für die Verlage rechnet Dr. Andrea Lohse, Bochumer Professorin für Wirtschaftsrecht. Sie argumentiert, dass Verleger bereits heute sehr detailliert bestimmen könnten, ob und wie die Inhalte ihrer Online-Angebote bei Google und Google News angezeigt werden – unabhängig von der ohnehin offenen Rechtsfrage. Davon abgesehen werden zwar einerseits die Einnahmen der Verlage durch die Online-Angebote von Google verringert, andererseits kommen rund 15 bis 20 Prozent der Besucher überhaupt erst durch Google auf die Webseiten der Verlage.